Zum Maskenball nur mit Zertifikat
23.09.2021 BaselbietKanton gibt Regeln für die Fasnacht bekannt
«Morgestraich», «Chienbäse» und Umzüge dürften an der kommenden Fasnacht unrealistisch sein. Guggenkonzerte, Beizenfasnacht oder Schnitzelbanksingen hingegen sollten möglich sein – dies gemäss aktueller epidemischer Lage und der ...
Kanton gibt Regeln für die Fasnacht bekannt
«Morgestraich», «Chienbäse» und Umzüge dürften an der kommenden Fasnacht unrealistisch sein. Guggenkonzerte, Beizenfasnacht oder Schnitzelbanksingen hingegen sollten möglich sein – dies gemäss aktueller epidemischer Lage und der heutigen Strategie des Bundesrats mit dem Covid-Zertifikat.
Christian Horisberger
Das Covid-Zertifikat wird das Sesam-öffne-Dich für die kommende Fasnacht sein. Wer sich als geimpft, genesen oder getestet ausweisen kann, soll Zutritt zu Veranstaltungen erhalten. Dies geht aus einer Informationsveranstaltung hervor, welche die kantonale Sicherheitsdirektion für die Fasnachtskomitees und -gesellschaften am Dienstag durchgeführt hat.
Die Zertifikatspflicht bedeutet aber auch, dass die Organisatoren die Zugänge zum Veranstaltungsgelände abgrenzen und die Besucherinnen und Besucher kontrollieren müssen. So wären beispielsweise auch Grossveranstaltungen mit mehreren Tausend Besucherinnen und Besuchern auf einem abgesperrten Gelände möglich. Fasnachtsumzüge hingegen seien unrealistisch, da sich der Zugang nicht konsequent beschränken und kontrollieren lasse, glaubt Dominique Guillod vom Gelterkinder Fasnachtskomitee, der sich in die online abgehaltene Info-Veranstaltung des Kantons eingeloggt hat.
Die Strategie des Bundesrats mit der Zertifikatspflicht für Veranstaltungen und die Gastronomie soll auch für die meisten Anlässe im Rahmen der Fasnacht zur Anwendung kommen. Veranstaltungen im Freien wie in Innenräumen mit mehr als 1000 Teilnehmenden sind zertifikats- und bewilligungspflichtig. Für Events in Innenräumen bis 1000 Personen besteht nur die Zertifikatspflicht. Ein vor Ort durchgeführter Covid-Schnelltest ersetzt in keinem Fall ein Zertifikat.
Bis Januar mit «angezogener Handbremse»
Ohne ein gültiges Covid-Zertifikat können lediglich Veranstaltungen im Aussenbereich mit maximal 1000 Personen besucht werden. Hier gelten aber umfassende Auflagen wie Abstand halten, Tanzverbot oder Sitzpflicht ab 500 Gästen. Die Botschaft des Kantons ist klar: Die Fasnacht soll wenn möglich stattfinden können – doch bestehe dafür «keine definitive Sicherheit und kein Anspruch», wie es auch hiess.
Es liege in den Händen der Veranstalter, was sie aus dem machen, was möglich sein wird, sagt der Gelterkinder Fasnächtler Guillod. Er persönlich sehe nach zwei abgesagten Fasnachten «Licht im Dunkel». Er sei gewillt, etwas auf die Beine zu stellen, doch sei man noch «mit angezogener Handbremse» unterwegs. Sicherheit würden die Fasnächtler wohl erst im Januar haben.
Selbst wenn die ganz grossen Events wegfallen werden – die Umsetzung der Zertifikatspflicht mit Eingangs- und Personenkontrollen sind für die Fasnachtskomitees aufwendig. Für diesen Mehraufwand könnten die Komitees vom Kanton aber keine Entschädigung erwarten, hiess es am Dienstag vonseiten der Sicherheitsdirektion auf eine entsprechende Frage eines Veranstalters.
Gemäss Guillod haben sich mehr als 20 Komitees in die Sitzung eingeklinkt. Unter ihnen auch die Fasnachtsgesellschaft Sissach. Deren Präsident Fabio Fedriga ist längst am Planen der Fasnacht 2022. So denkt er bereits darüber nach, wie der Bereich fürs Guggenkonzert abgegrenzt werden kann. Und eine Umfrage unter den Schnitzelbänklern über deren Teilnahme an einem möglichen Schnitzelbank-Abend sei in Vorbereitung. Denn: Nur weil jemand die Fasnacht nicht erwarten kann, heisst das noch lange nicht, dass er oder sie mit der Zertifikatspflicht einverstanden ist, die für die Besucher von Fasnachtsveranstaltungen und die Aktiven gleichermassen gilt. Diese Frage könne innerhalb der Cliquen durchaus für heisse Köpfe sorgen, glaubt Dominique Guillod: «Das wird für die Komitees eine Herausforderung.»