Schonfrist endet kommende Woche
23.09.2021 BaselbietPolizei kann Beizer und Gäste bei Verstoss gegen Zertifikatspflicht büssen
Seit zehn Tagen gilt die Zertifikatspflicht in Innenbereichen von Beizen und Restaurants. Die ordentlichen Kontrollen mit der Möglichkeit, Bussen zu verhängen, nimmt die Baselbieter Polizei allerdings erst ...
Polizei kann Beizer und Gäste bei Verstoss gegen Zertifikatspflicht büssen
Seit zehn Tagen gilt die Zertifikatspflicht in Innenbereichen von Beizen und Restaurants. Die ordentlichen Kontrollen mit der Möglichkeit, Bussen zu verhängen, nimmt die Baselbieter Polizei allerdings erst kommende Woche auf.
Sebastian Schanzer
Seit dem 13. September müssen Gäste in Restaurants, Beizen und Klubs geimpft, getestet oder genesen sein, wenn sie älter als 16 Jahre sind und sich im Innenbereich aufhalten wollen. Zum Einlass benötigen sie ein Corona-Zertifikat und einen amtlichen Ausweis. Betriebe, welche die Zertifikatspflicht nicht beachten, können mit bis zu 10 000 Franken gebüsst werden, im Extremfall droht die Schliessung. Gäste ohne gültiges Zertifikat können mit 100 Franken gebüsst werden.
Solche Bussen wurden seit Inkrafttreten der neuen Regeln im Baselbiet noch nicht verteilt, wie Adrian Gaugler, Sprecher der Baselbieter Polizei, auf Anfrage sagt. «Nach einer Übergangsphase von einer Woche suchen wir aktuell auf den ersten Kontrollgängen das Gespräch mit den Betrieben und klären offene Fragen. Ab nächster Woche führen wir dann ordentliche Kontrollen durch, wie es uns die gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben.» Das könne die Polizei freilich nicht flächendeckend tun. «Wir kontrollieren stichprobenartig im Rahmen unserer gewöhnlichen Patrouillen oder rücken aufgrund von Meldungen von Dritten aus», so Gaugler. «Dritte» können beispielsweise auch die Arbeitsinspektoren des Kantonalen Amts für Industrie und Arbeit (Kiga) sein, die im Rahmen ihrer Schwarzarbeitskontrollen neu auch die Umsetzung der Zertifikatspflicht prüfen.
Einfache Beizen stärker betroffen
«Die Zertifikatspflicht widerspricht komplett dem Verständnis eines Wirts von Gastfreundschaft», sagt Fabienne Ballmer, Präsidentin des kantonalen Branchenverbands Gastro Baselland. Bei den ohnehin unbeliebten Einlasskontrollen müssten zusätzlich mühsame Diskussionen mit uneinsichtigen Gästen geführt werden. «Verfügt eine Person beispielsweise über das Zertifikat, hat aber keinen amtlichen Ausweis dabei, muss ihr der Eintritt verwehrt werden», so Ballmer. «Das führt oft zu Streit.» Und doch rät der Verband seinen Mitgliedern, die Auflagen des Bundes zu erfüllen. «Die Wirtinnen und Wirte sind diesen Massnahmen ausgeliefert, es gibt abgesehen von der Kurzarbeit keine staatlichen Unterstützungen mehr für unsere Branche.»
Klar sei, dass die Wirte und Wirtinnen wegen der Zertifikatspflicht mit Umsatzeinbussen zu rechnen haben. Am meisten davon betroffen seien wohl die Feierabendbeizen in den ländlichen Dörfern, so Ballmer. «Es kommt bei den einfachen Beizen sicherlich zu weniger spontanen Besuchen von Laufkundschaft.» Leicht besser stünden in dieser Hinsicht die gehobeneren Restaurants da: «Besuche im Restaurant sind meist geplant. Die Leute haben noch Zeit, sich vorab testen zu lassen.» Möglicherweise befänden sich unter dieser Klientel auch mehr impfwillige Personen, so Ballmer.
Dennoch: Jeder Gastrobetrieb, ob Klub, Bar oder Restaurant, ob stadtnah oder peripher, habe unter den derzeitigen Bedingungen zu leiden – insbesondere, wenn die Temperaturen zu niedrig werden, um im Freien zu konsumieren. Durchschnittlich rechnet Ballmer mit Umsatzeinbussen von rund 20 Prozent in der Gastrobranche. Auswegslösungen wie Heizpilze, Feuer oder Zelte im Freien auf den Terrassen dürften diese Einbussen auch nicht wettmachen.