Die Baselbieter Regierung beantragt 12,3 Millionen Franken für den Schutzschirm von Grossveranstaltungen im Kanton. Die Ausfallentschädigung ist auf den Zeitraum vom 20. August 2021 bis 30. April 2022 befristet. Die Ausgestaltung des Schutzschirms erfolge in Absprache mit dem Kanton ...
Die Baselbieter Regierung beantragt 12,3 Millionen Franken für den Schutzschirm von Grossveranstaltungen im Kanton. Die Ausfallentschädigung ist auf den Zeitraum vom 20. August 2021 bis 30. April 2022 befristet. Die Ausgestaltung des Schutzschirms erfolge in Absprache mit dem Kanton Basel-Stadt, teilte die Regierung gestern mit. Er soll Veranstaltern von grossen Anlässen mit mehr als 5000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern für den Fall, dass diese pandemiebedingt kurzfristig abgesagt werden müssen, eine Ausfallentschädigung gewähren. Die Einrichtung eines Schutzschirms für Grossveranstaltungen war Ende Mai vom Bundesrat beschlossen worden. Der Bund übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten. sda.