Einwohner- und Bürgergemeinde prüfen Zusammenschluss
Über die Auswirkungen einer allfälligen Fusion von Einwohnerund Bürgergemeinde konnten sich die Lausnerinnen und Lausner an einer Info-Veranstaltung orientieren. Aus praktischer Sicht spreche alles für einen Zusammenschluss, hiess ...
Einwohner- und Bürgergemeinde prüfen Zusammenschluss
Über die Auswirkungen einer allfälligen Fusion von Einwohnerund Bürgergemeinde konnten sich die Lausnerinnen und Lausner an einer Info-Veranstaltung orientieren. Aus praktischer Sicht spreche alles für einen Zusammenschluss, hiess es.
Sander van Riemsdijk
Die Lausner Bürgergemeinde erwägt einen Zusammenschluss mit der Einwohnergemeinde (die «Volksstimme» berichtete). Am Dienstag präsentierte die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, der Bürgerratskommission sowie der Ortsbürgerschaft, die Aspekte und Auswirkungen einer Fusion.
Gemeindepräsident Peter Aerni fasste in der gut besetzten Aula «Mühlematt» zur Verdeutlichung die heutigen Aufgaben der Bürgergemeinde zusammen und zeigte auf, dass unter anderem wesentliche Verwaltungsaufgaben der Bürgergemeinde bereits heute durch die Einwohnergemeinde erledigt werden. Auch würden die Bürgergemeindeversammlungen nur spärlich besucht, was auf fehlendes Interesse zurückzuführen sei. Hinzu komme, dass «es zudem als Zeichen der Zeit zunehmend schwierig werde, Personen für die Übernahme eines Amtes zu finden».
Bei einer Fusion der Bürger- mit der Einwohnergemeinde gehen, zusammen mit dem Vermögen, sämtliche Aufgaben und Befugnisse an die Einwohnergemeinde über. Reto Tschudin, Bürgervertreter der Arbeitsgruppe und Landrat (SVP), erklärte, er habe «keine sachlichen Argumente gefunden, die gegen eine Fusion sprechen», und ein Zusammenschluss sei «für viele vor allem eine emotionale Frage».
Von Bedeutung war neben dem Erhalt der Bürgerrechte die Frage, wer denn bei einer Fusion künftig für die Einbürgerungen zuständig sei. Gemeinderat Andreas Schmidt erläuterte, dass sich bei einer Fusion an den Vorgaben eines Einbürgerungsgesprächs und der Beschlusskompetenz nichts ändern werde. Es ist vorgesehen, weiterhin eine begleitende Kommission einzusetzen, die unter anderem mit der Führung der Einbürgerungsgespräche betraut sein wird.
Wald-Fonds für Forst-Defizite
Auf die Frage, wer künftig für den Wald verantwortlich sei, führte Schmidt aus, dass die strategischen Entscheide wie bis anhin durch den Gemeinderat gefällt werden. Ausserdem kündigte er die Schaffung eines separaten Wald-Fonds an, aus dem die jährlich entstehenden Defizite der Waldwirtschaft gedeckt werden können.
Die Rechnungsführung der Bürgergemeinde wird bereits heute durch die Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde geführt. Mit nur einer statt zwei Rechnungen werde im finanziellen und administrativen Bereich vieles einfacher, wie Gemeinderat Schmidt informierte.
Der Gemeindepräsident informierte über die nächsten Schritte, die zu einer Fusion führen könnten: Stimmt die Bürgergemeinde, voraussichtlich im Herbst, der Fusion zu, erfolgt eine Urnenabstimmung. Da braucht es eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmenden. Nach einer Zustimmung wird an einer Einwohnergemeindeversammlung ebenfalls über den Zusammenschluss entschieden. Bei deren Zustimmung erfolgt auch hier eine Urnenabstimmung. Hier gilt dann das einfache Mehr.