War Thomas Weber nicht sparsam genug?
28.05.2021 Baselbiet, Justiz, Wirtschaft, PolitikSVP-Regierungsrat vor Strafgericht
Am kommenden Mittwoch sitzt Regierungsrat Thomas Weber auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt ihn der ungetreuen Amtsführung.
Sebastian Schanzer
Der Baselbieter Regierungsrat und Vorsteher der Volkswirtschafts- ...
SVP-Regierungsrat vor Strafgericht
Am kommenden Mittwoch sitzt Regierungsrat Thomas Weber auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft bezichtigt ihn der ungetreuen Amtsführung.
Sebastian Schanzer
Der Baselbieter Regierungsrat und Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) Thomas Weber muss sich kommende Woche vor dem Strafgericht verantworten. Seit einigen Tagen liegt die Anklageschrift vor, in der die Staatsanwaltschaft Weber der ungetreuen Amtsführung bezichtigt. Konkret soll er die vom Verein Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) geforderte Entschädigung für deren Schwarzarbeitskontrollen im Bereich der Bauwirtschaft akzeptiert haben, ohne «auch nur die rudimentärsten Abklärungen vorzunehmen», ob die Höhe der Beiträge angemessen war. Insgesamt 200 000 Franken zu viel soll der Kanton Baselland in den Jahren 2014 und 2015 der ZAK überwiesen haben.
Ebenfalls angeklagt ist Thomas Keller, der Leiter des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga). Er soll als Gehilfe Webers fungiert haben. Für beide Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Mehr Geld für gleichen Aufwand
Ab 2010 delegierte der Kanton die Schwarzarbeitskontrollen auf dem Bau der ZAK und schloss dazu entsprechende Leistungsvereinbarungen mit dem Verein ab. Bis 2013 zahlte der Kanton eine jährliche Pauschalentschädigung von 380 000 Franken. Der in den Jahresrechnungen ausgewiesene Aufwand der ZAK belief sich indes auf durchschnittlich rund 585 000 Franken.
Im Jahr 2014 trat dann das neue Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit in Kraft, gleichzeitig waren die alten Leistungsvereinbarungen abgelaufen. Der Regierungsrat beschloss 2015 eine rückwirkend gültige Leistungsvereinbarung mit der ZAK für die Jahre 2014 bis 2016. Für die von der ZAK erbrachten Leistungen war dieses Mal eine Pauschalvergütung von 650 000 Franken vorgesehen − gegenüber den Vorjahren bedeutet dies eine Erhöhung um 71 Prozent. Dies, obwohl das neue Gesetz bei der ZAK keinen relevanten Mehraufwand verursachte und auch keine zusätzlichen Leistungen erbracht wurden, wie die Staatsanwaltschaft festhält. Die 2014 und 2015 bezahlte jährliche Abgeltung sei darum um gut 100 000 Franken zu hoch ausgefallen.
Weber pfeift Keller zurück
Das hätte der verantwortliche Regierungsrat Thomas Weber, den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit folgend, verhindern müssen, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Anstatt von der ZAK ein detailliertes Budget zu verlangen oder deren Businessplan auch nur ansatzweise zu hinterfragen, habe er aber vom Leiter des Kiga Thomas Keller verlangt, dass er die Voraussetzung dafür schaffen soll, dass der Regierungsrat der Entschädigung in dieser Höhe zustimmen würde. Damit habe er die Erwartungen von ZAK-Präsident Hans Rudolf Gysin und den Vertretern der Sozialpartner im Landrat Daniel Münger und Christoph Buser erfüllt.
Keller soll zunächst zwar versucht haben, den Preis um 50 000 Franken zu senken oder wenigstens eine möglichst gute Gegenleistung auszuhandeln. Nachdem ihm dies nicht gelungen war, gab er den Widerstand aber auf, heisst es in der Anklageschrift. Er legte dem Regierungsrat den Entwurf der Leistungsvereinbarung mit der hohen Pauschalvergütung vor, «ohne darin auch nur anzudeuten, dass nicht näher überprüft wurde, ob die Pauschalvergütung in dieser Höhe überhaupt gerechtfertigt» sei. In der Folge hinterfragte auch der Gesamtregierungsrat die Höhe der Entschädigung nicht und stimmte dem Abschluss der Vereinbarung zu.