Für Corona-Kredit Firma gegründet
28.05.2021 Baselbiet, JustizGefängnis bedingt für Betrüger
Mit falschen Angaben besorgte sich ein 29-jähriger Arbeitsloser einen Corona-Kredit. Als erster Angeklagter eines solchen Delikts im Kanton Baselland wurde er zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt.
Thomas Immoos ...
Gefängnis bedingt für Betrüger
Mit falschen Angaben besorgte sich ein 29-jähriger Arbeitsloser einen Corona-Kredit. Als erster Angeklagter eines solchen Delikts im Kanton Baselland wurde er zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt.
Thomas Immoos
Es sei eine vergleichsweise geringe Deliktsumme, stellten sowohl Staatsanwältin Rahel Buschauer als auch Gerichtspräsident Daniel Schmid fest. Das Vorgehen des Angeklagten sei arglistig gewesen. Buschauer führte an der Gerichtsverhandlung in Muttenz aus, dass in den nächsten Monaten weitere Personen vor Gericht erscheinen müssten, die sich höhere Summen aus dem Notfall-Kreditfonds ertrogen haben.
Vor Gericht stand ein 29-jähriger Arbeitsloser. Er fungierte als Inhaber einer Immobilienfirma, die allerdings weder Angestellte noch Aufträge, geschweige denn Umsätze vorzuweisen hatte. Im Frühling vergangenen Jahres übernahm der Bund die Bürgschaft für Corona-Notfallkredite. Sogleich beantragte der Mann bei seiner Bank einen solchen Kredit. Dieser wurde jedoch abgelehnt, weil solche Kredite nur auf Geschäfts-, nicht aber auf Privatkonten überwiesen würden.
Kredit im Casino verspielt
Kurzerhand eröffnete der Mann bei der gleichen Bank ein Geschäftskonto für seine eigens dafür gegründete Immobilienfirma und gab eine Jahreslohnsumme von 100 000 Franken an. In der Folge gewährte ihm die Bank einen Überziehungskredit von 10 000 Franken. Statt das Geld für die vermeintliche Rettung seiner Firma einzusetzen, verspielte er es in einem Online-Casino. Nun beantragte der Mann einen erneuten Kredit in der Höhe von 30 000 Franken. Dieser wurde ihm aber verweigert. Es folgte eine Strafanzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung gegen den Mann.
Die Anwältin des Angeklagten wies auf die persönliche Notlage des arbeitslosen Mannes hin. Zudem sei er «sehr dilettantisch und ungeschickt» vorgegangen. Auch habe er Einsicht gezeigt, indem er begonnen habe, seine Schulden abzustottern.
Der Richter fand harte Worte für das Vorgehen des Angeklagten: Er war rückfällig geworden, da er bereits wegen eines ähnlichen Betrugsfalls zulasten der Arbeitslosenversicherung verurteilt worden war. Abzuklären war nun, ob Arglist als wesentliches Merkmal des Betrugs vorlag. Der Richter sah dies als gegeben an. Denn er habe bewusst falsche Angaben gemacht, um an das Geld zu kommen. Was den Schaden angehe, so sei nicht massgebend, ob das Geld zurückbezahlt werden könne, sondern ob der Kredit «korrekt beantragt» worden sei. Zudem sei der Kredit «nicht dem Zweck entsprechend eingesetzt» worden.
Keine Mitverantwortung der Bank
Was die Bank angeht, so sei ihr nicht vorzuwerfen, den Antrag nicht genau geprüft zu haben. Staatsanwältin Buschauer wies darauf hin, dass bereits am ersten Tag, an dem der Bund die Bürgschaft für Corona-Notkredite übernahm, im Baselbiet 7500 Anträge eingegangen seien. Tausende weitere seien innert Kürze gefolgt. Die Idee des Notfallkredits war, bedrohten Unternehmen rasch und unbürokratisch zu helfen. Sie beantragte wegen mehrfachen, teilweise versuchten Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Der Richter hielt dem Angeklagten vor, dass er gewusst habe, keinen Anspruch auf den Notkredit zu haben. Er habe darauf vertraut, dass die Banken die Anträge angesichts der grossen Zahl nicht genau prüfen würden. Der Richter bezeichnet das Verhalten des Angeklagten sogar als asozial, da die Allgemeinheit geschädigt worden sei, «nur um hedonistische Bedürfnisse» (Zocken im Internet-Casino) zu befriedigen. Zugute zu halten seien ihm aber Einsicht und Reue, betonte Daniel Schmid.
Erschwerend komme aber hinzu, dass er innert der Bewährungsfrist erneut straffällig geworden sei. Deshalb erhöhte Richter Schmid die bedingte Strafe leicht auf acht Monate. Und die Bewährungsfrist wurde auf vier Jahre verlängert. Zudem wird die Sache teuer für den Angeklagten, belaufen sich Verfahrenskosten und Anwaltshonorar doch auf über 10 000 Franken.