Dreifachsporthalle
18.05.2021 GesellschaftStimmrechtsbeschwerde geprüft
Offener Brief an den Gemeinderat Sissach: Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung Sissach vom 15. April, Traktandum 3: Dreifachsporthalle «Dorf», Ausführung, Baukredit ...
Stimmrechtsbeschwerde geprüft
Offener Brief an den Gemeinderat Sissach: Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten anlässlich der Einwohnergemeindeversammlung Sissach vom 15. April, Traktandum 3: Dreifachsporthalle «Dorf», Ausführung, Baukredit 15,4 Millionen Franken.
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident, sehr geehrte Frau Gemeinderätin und Herren Gemeinderäte
Als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Sissach stellen wir hiermit fest, dass der Gemeindepräsident und Leiter der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. April unter «Traktandum 3: 3-fach-Sporthalle Dorf, Baukredit 15,4 Millionen Franken» die Rechte von Stimmberechtigten missachtet hat.
Im Verlauf der Beratung der Vorlage wurde ein Antrag auf Reduktion des Baukredits von 15,4 Millionen Franken auf den ursprünglich in der Investitionsplanung vorgesehenen Betrag von 13,5 Millionen Franken gestellt. Mit der Begründung, dass eine Reduktion des Baukredits bei diesem Projekt nicht möglich sei (ein TU-Vertrag liege vor), wurde vom Versammlungsleiter Peter Buser, Gemeindepräsident, der gestellte Antrag den anwesenden Stimmberechtigten nicht zur Abstimmung unterbreitet. Die anwesenden Stimmberechtigten konnten somit nur über den Antrag des Gemeinderats abstimmen, das heisst den Baukredit über 15,4 Millionen Franken annehmen oder ablehnen.
Das Gemeindegesetz unseres Kantons sieht in § 65 aber vor, dass anlässlich der Gemeindeversammlung jede beziehungsweise jeder Stimmberechtigte das Recht hat, zu der in Beratung stehenden Vorlage Anträge auf inhaltliche Änderungen zu stellen. Gemäss dem 2. Absatz dieses Paragrafen muss in der Folge über jeden Antrag abgestimmt werden.
Anlässlich einer Aussprache mit einer Delegation des Gemeinderats sowie dem Gemeindeverwalter am 3. Mai wurde die Rückweisung des Antrags auf Reduktion des Ausgabenbetrags mit Verweis auf einen juristischen Aufsatz in der Publikation «Staats- und Verwaltungsrecht des Kantons Basel-Landschaft II, Seite 247/248, Punkt 7 – Änderungsanträge» begründet. In diesem Aufsatz steht zwar geschrieben, dass keine Änderungsanträge zu denjenigen Hauptanträgen möglich sind, die in sich nicht veränderbar sind, sondern nur als Ganzes angenommen oder verworfen werden können. Als mögliche Anwendungsfälle werden aber beispielsweise die Genehmigung von Statuten und Verträgen, die Kenntnisnahme des Finanzplans sowie der Beschluss der Jahresrechnung mit Ausnahme der Veränderung der Verwendung eines Ertragsüberschusses genannt.
Tatsache ist: Bei besagtem Geschäft «Bewilligung eines Baukredits über CHF 15,4 Mio.» handelt es sich nicht um einen Antrag, der in sich nicht veränderbar ist, sondern um die Genehmigung eines Kredits, der in seiner Höhe durchaus hätte verändert werden können. Im gleichen Kapitel des vom Gemeinderat zitierten Aufsatzes steht denn auch, dass bei solchen Sondervorlagen ein Antrag auf Erhöhung oder Reduktion des Ausgabenbetrags gestellt werden kann, da mit der Sondervorlage die Rechtsgrundlage für die Ausgabe für ein bestimmtes Vorhaben beschlossen wird und nicht das Vorhaben als solches.
Vor diesem Hintergrund hätte der Antrag auf Reduktion des Ausgabenbetrags von 15,4 Millionen Franken auf die ursprünglichen 13,5 Millionen Franken an der Einwohnergemeindeversammlung zur Abstimmung kommen müssen. Wir sehen in der Unterlassung, dass ein gemäss Gemeindegesetz § 65 korrekt gestellter Antrag nicht zur Abstimmung gelangt, einen Mangel nicht nur bei der Versammlungsleitung, sondern beim Gesamtgemeinderat. Es handelt sich unseres Erachtens um eine Einschränkung beziehungsweise Missachtung des Stimmrechts der anwesenden Stimmberechtigten.
Wir haben bewusst von der Einreichung einer Stimmrechtsbeschwerde abgesehen, da wir ja, wie vorgängig schon bekannt, den Bedarf an neuen Schul- und Sporträumlichkeiten anerkennen. Mit einer Stimmrechtsbeschwerde wäre die Umsetzung der Dreifachsporthalle für eine unbestimmte Zeit blockiert gewesen, was nicht in unserem Sinne ist. Der Gemeinderat wird jedoch gebeten, sich in Zukunft in allen Bereichen an die Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte zu halten. Wir wünschen uns in Zukunft bei grossen Bauvorhaben und Investitionen, dass die vorberatenden Projektteams von den vertretenen Interessen her breiter abgestützt sind. Nur so können bedarfsgerechte und auf die zukünftigen Bedürfnisse ausgerichtete Projekte realisiert werden, die auch finanzierbar sind.
Felix Fankhauser, Suzanne Imholz, Elisabeth Vock, Reto Zumbrunnen, alle Sissach