22-Jähriger steht nach Messerattacke vor Gericht
ssc. Am Ostermontag vor einem Jahr ist es im Arxhof, dem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene in Niederdorf, zu einer Messerattacke gekommen. Ein Bewohner des «Pavillon Chronos» stach mit einem ...
22-Jähriger steht nach Messerattacke vor Gericht
ssc. Am Ostermontag vor einem Jahr ist es im Arxhof, dem Massnahmenzentrum für junge Erwachsene in Niederdorf, zu einer Messerattacke gekommen. Ein Bewohner des «Pavillon Chronos» stach mit einem Rüstmesser in den Oberarm eines Mitbewohners und fügte diesem eine 3,4 Zentimeter lange und 2,5 Zentimeter tiefe Stichverletzung zu. Der Geschädigte wollte gemäss Anklageschrift nach einer Auseinandersetzung des Beschuldigten mit einem Sozialpädagogen deeskalierend einwirken. Gestern kam es zur Parteiverhandlung vor dem Strafgericht in Muttenz.
Die Staatsanwaltschaft fordert für den heute 22-Jährigen eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. In hrem Plädoyer argumentierte die Staatsanwaltschaft gestern, der Beschuldigte habe mit dem unkontrollierten Messerstich in den Oberkörper zumindest in Kauf genommen, dem Opfer tödliche Verletzungen zuzufügen. Aufgrund von gutachterlich bestätigten kognitiven Defiziten beim Beschuldigten sei allerdings eine verminderte Schuldfähigkeit festzustellen. Die Freiheitsstrafe könne zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden.
Die Verteidigung ist hingegen der Ansicht, die Messerattacke sei lediglich ein Fall von einfacher Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und beantragt deshalb den Freispruch vom Vorwurf der versuchten Tötung. Entsprechend forderte der Verteidiger gestern eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Diese hätte der Beschuldigte allerdings bereits abgesessen. Er befindet sich seit April 2020 im Gefängnis in Arlesheim. Der Arxhof, darüber waren sich Verteidiger und Gutachter gestern einig, sei für die Unterbringung des Beschuldigten nicht geeignet.
Das Urteil durch das fünfköpfige Richtergremium soll heute Dienstag gefällt werden.