Lockerung erlaube unkomplizierte Unterstützung
sda. Die Baselbieter Regierung begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Härtefallkriterien für geschlossene Betriebe in Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen. Die Lockerung erlaube eine unkomplizierte ...
Lockerung erlaube unkomplizierte Unterstützung
sda. Die Baselbieter Regierung begrüsst die vom Bundesrat beschlossene Lockerung der Härtefallkriterien für geschlossene Betriebe in Zusammenhang mit den Covid-19-Massnahmen. Die Lockerung erlaube eine unkomplizierte Unterstützung der von den Schliessungen betroffenen Branchen, teilte die Baselbieter Regierung im Anschluss an die Medienkonferenz des Bundesrats vom Mittwoch mit. Der Bundesrat hatte unter anderem bekannt gegeben, dass Restaurants und andere Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens 40 Kalendertagen behördlich geschlossen waren, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall gelten. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Der Kanton Baselland will das vereinfachte Verfahren für geschlossene Betriebe kommende Woche online aufschalten. Gemäss Mitteilung sind bisher 70 Unterstützungsgesuche nach alter Regelung eingegangen: Anträge in der Höhe von über 5,8 Millionen Franken für nicht rückzahlbare A-fonds-perdu-Beiträge und Anträge in der Höhe von rund 12,6 Millionen Franken für verbürgte Kredite. Lauber nannte diese Zahlen gestern auch im Landrat während einer ausserordentlichen Regierungserklärung.
Der Bund hatte die Mittel für die Härtefallregelung vergangenen Dezember von 1 Milliarde auf 2,5 Milliarden Franken aufgestockt. Die Baselbieter Regierung will kommende Woche eine Vorlage an den Landrat überweisen, mit der eine Erhöhung des Baselbieter Härtefallprogramms von 31 Millionen auf voraussichtlich bis zu 77,5 Millionen Franken beantragt wird. Im Eilverfahren soll der Landrat am 28. Januar über die Vorlage entscheiden.