Regierung nimmt Stellung zum «Fall Märkli»
sf. Der Polizeibericht zum Fall der Diegter Spielgeld-Affäre wird zwei Jahre nach dem Vorfall gelöscht. Dann verschwinden auch die Seitenprofil-Bilder des 8-jährigen Buben, die ein Polizist im Rahmen der Untersuchungen ...
Regierung nimmt Stellung zum «Fall Märkli»
sf. Der Polizeibericht zum Fall der Diegter Spielgeld-Affäre wird zwei Jahre nach dem Vorfall gelöscht. Dann verschwinden auch die Seitenprofil-Bilder des 8-jährigen Buben, die ein Polizist im Rahmen der Untersuchungen gemacht hatte, aus der Datenbank der Behörden. Dies steht in der regierungsrätlichen Antwort auf eine Interpellation von SVP-Landrätin Caroline Mall. Sie hatte im Rahmen der Debatte rund um die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes sowie des daraus resultierenden Gutachtens des emeritierten Zürcher Rechtsprofessors Andreas Donatsch den Vorstoss eingereicht.
Die Antworten auf Malls Interpellation wurden gestern publiziert. Neben der Frage nach der Löschung der Untersuchunsfotos – welche vor allem die Eltern des betroffenen Buben beschäftigte – hatte die Regierung zehn weitere Fragen zu beantworten. So auch den indirekten Verdacht, dass Regierungsrätin Kathrin Schweizer bei Donatsch ein «Gefälligkeitsgutachten» bestellt habe. Diesem Vorwurf wird mit einer sachlichen Antwort gekontert: Donatsch wurde als unabhängiger Gutachter ausgewählt, weil er keine bisherigen Geschäftsbeziehungen zur Baselbieter Sicherheitsdirektion hatte, ein sehr qualifizierter Jurist im Bereich Polizei-, Straf- und Strafprozessrecht sei und zudem erfahren in der Polizeiarbeit sei sowie ausserhalb der Region ansässig ist.
In seinem Gutachten beantwortet Donatsch im Wesentlichen die Frage der Verhältnissmässigkeit des Polizeieinsatzes und ob gegen in- und externe Abläufe sowie geltendes Recht und interne Weisungen verstossen wurde. Er kommt dabei zum Schluss, dass der Polizei kein Fehlverhalten vorgeworfen werden kann. Entsprechend hält die Regierung in ihren Antworten auch weiter an der Formulierung einer Medienmitteilung fest, «dass der Gutachter die Polizei eindeutig entlastet».