Am 29. November kommt die kantonale Vorlage zur Ausrichtung von coronabedingten Mietzinsbeiträgen zur Abstimmung. Der Kanton hat seit April schnell und unbürokratisch gut 40 Millionen Franken nicht rückzahlbare Soforthilfe ausgeschüttet und damit während des Lockdowns ...
Am 29. November kommt die kantonale Vorlage zur Ausrichtung von coronabedingten Mietzinsbeiträgen zur Abstimmung. Der Kanton hat seit April schnell und unbürokratisch gut 40 Millionen Franken nicht rückzahlbare Soforthilfe ausgeschüttet und damit während des Lockdowns die Liquidität der Unternehmen gesichert. Im Minimum erhielten die Antragsteller 7500 Franken. Damit konnten fast 90 Prozent der Mieter mindestens ein Drittel der Mietkosten für die Monate April, Mai und Juni decken.
Die Dreidrittelslösung setzt eine Einigung zwischen Vermieter und Mieter voraus. Viele haben sich bereits geeinigt. Mit Annahme des Gesetzes besteht das Risiko, dass diese Einigung revidiert wird, was heisst, dass der Steuerzahler auch noch im Nachhinein zur Kasse gebeten wird. Zudem werden KMU, die Eigentümer ihrer Gewerbeliegenschaft sind, benachteiligt, da sie von diesem Gesetz nicht erfasst werden. Damit werden Unternehmen vom Gesetzgeber ungleich behandelt, was verfassungswidrig ist. Ausserdem geht gerne vergessen, dass 60 Prozent der Hauseigentümer Privatpersonen sind, häufig Selbstständigerwerbende ohne eigene Pensionskasse, deren Altersrente aus den Mietzinseinnahmen ihrer Liegenschaft besteht.
Deshalb sehe ich es wie der Regierungsrat und sage Nein zu dieser Vorlage.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP, Bottmingen