Gut gemeint, aber schlecht gemacht
Am 29. November stimmen wir über die Baselbieter Dreidrittelslösung für Geschäftsmieten ab. Der Kanton würde einen Drittel der Miete aber nur dann übernehmen, sofern sich Vermieter und Mieter ...
Gut gemeint, aber schlecht gemacht
Am 29. November stimmen wir über die Baselbieter Dreidrittelslösung für Geschäftsmieten ab. Der Kanton würde einen Drittel der Miete aber nur dann übernehmen, sofern sich Vermieter und Mieter bereits auf eine solche Drittelslösung geeinigt hätten. Dieser staatliche, auf maximal 3 000 Franken pro Monat begrenzte Beitrag könnte rückwirkend für die Monate April, Mai und Juni beantragt werden. So gut diese Lösung auch erscheinen mag, so fragwürdig ist sie doch in der konkreten Wirkung.
Mit der im Frühling ausgerichteten Soforthilfe von rund 40 Millionen Franken wurden bereits in gut 90 Prozent der Fälle Mieten bezahlt und das Ziel des neuen Gesetzes erfüllt. Alle Betriebe, die im Frühling bereits Soforthilfen erhalten haben, könnten also nicht mehr von dieser Dreidrittelslösung profitieren. Das dem Volk unterbreitete Gesetz ist damit weitgehend wirkungslos.
Was wir jetzt statt einer solchen allgemeinen, aber schlechten Regelung brauchen, sind Härtefall-Regelungen, die rasch angewendet werden können und vor allem jenen Branchen helfen, die nun wirklich darauf angewiesen sind. Sagen deshalb auch Sie am 29. November Nein zu einer schlechten Umsetzung.
Reto Tschudin, Landrat SVP Lausen