Im Helikopter zum eigenen Haus?
05.11.2020 Bezirk Liestal, Hersberg, Gemeinden, PolitikGemeinde versteigert altes Feuerwehrmagazin ohne Zufahrtsrecht
40 000 Franken. Für diesen Mindestbetrag will der Gemeinderat ein nicht mehr benötigtes Grundstück samt Gebäude an den Meistbietenden verkaufen. Die Zu- und Wegfahrmöglichkeit ist aber nicht inbegriffen.
Elmar ...
Gemeinde versteigert altes Feuerwehrmagazin ohne Zufahrtsrecht
40 000 Franken. Für diesen Mindestbetrag will der Gemeinderat ein nicht mehr benötigtes Grundstück samt Gebäude an den Meistbietenden verkaufen. Die Zu- und Wegfahrmöglichkeit ist aber nicht inbegriffen.
Elmar Gächter
Seit bald zehn Jahren steht es leer, denn längst hat die Feuerwehr ihr Löschfahrzeug in ein moderneres Gebäude verlegt. Aber was tun mit einem Grundstück, das der Gemeinde mehr Last als Freude ist? Verkaufen. Diesen Entscheid fällte der Souverän an seiner Gemeindeversammlung vom Juni 2017.
Es war eine Versteigerung angesagt. Diese konnte jedoch nicht sofort stattfinden: «Der Eigentümer einer Nachbarparzelle äusserte den Wunsch nach einem Durchfahrrecht, was die ganze Angelegenheit verzögerte», sagt Iris Allenspach, Gemeindepräsidentin von Hersberg. Hinzu kam, dass der Gemeinderat ein halbes Jahr lang nur zu zweit unterwegs war und deshalb nur die dringendsten Sachen erledigen konnte. Der Verkauf des alten Feuerwehrmagazins gehörte nicht dazu.
«Allfälliges Gerichtsverfahren»
Doch seit diesem Oktober ist dies anders. Der Gemeinderat hat entschieden, das Grundstück samt Gebäude in der Kernzone Hersbergs zu versteigern. Wasser- und Stromanschluss sind im 46 Quadratmeter grossen Gebäude vorhanden, baulich erweitern lässt es sich jedoch nicht. Der Mindestpreis beträgt 40 000 Franken, den die Gemeindepräsidentin wie folgt begründet: «Wir haben den durchschnittlichen Baulandpreis von Hersberg genommen, und diesen um einen Drittel reduziert, weil die Parzelle bereits bebaut ist.» Der durchschnittliche Baulandpreis in Hersberg beträgt gemäss kantonaler Statistik rund 600 Franken pro Quadratmeter. Zudem habe man noch einen grösseren Betrag abgezogen wegen der Kosten eines allfälligen Gerichtsverfahrens, so Allenspach weiter.
Dies lässt aufhorchen. Es ist tatsächlich so, dass ein verbrieftes Zufahrtsrecht auf die Parzelle des alten Feuerwehrmagazins fehlt. Denn zwischen der verkaufsreifen Parzelle der Gemeinde mit einer Fläche von 125 Quadratmetern und der Kantonsstrasse liegt ein privates Grundstück, das eine Zu- und Wegfahrt zwar nicht physisch, jedoch rechtlich verhindert. Ein entsprechendes Fahrrecht fehlt, und die Gemeinde will eine Regelung dem Käufer ihrer Parzelle überlassen.
Nachbar macht nicht mit
«Wir wissen, dass uns der jetzige Eigentümer der Nachbarparzelle dieses Recht nicht gibt und wir vor Gericht gehen müssten, um es uns zu sichern», sagt Allenspach. «Aber vielleicht ist der Eigentümer ja bereit, einem privaten Kaufinteressenten aus dem Dorf das Überfahrrecht zu gewähren.» Da hat die Gemeinde die Rechnung wohl ohne den Wirt gemacht. Denn der jetzige Eigentümer, der nicht namentlich in der Zeitung genannt sein will, ist grundsätzlich nicht bereit, ein solches Recht einzuräumen. Er begründet dies unter anderem damit, dass er sein eigenes Grundstück nicht von Fahrzeugen überstellt sehen will. Und mit der Gemeinde wolle er ohnehin nichts mehr zu tun haben.
Unter diesen Umständen ist es nicht erstaunlich, dass sich noch niemand konkret um den Kauf des alten Feuerwehrmagazins beworben hat. Was macht die Gemeinde, wenn sich kein Käufer findet? «Dies besprechen wir an unserer nächsten Gemeinderatssitzung», meint Iris Allenspach.
Bleibt es dabei, dass das Kaufobjekt nur zu Fuss erreicht werden kann, dürfte ein Verkauf schwierig bleiben. Es sei denn, es findet sich ein Interessent, der seine Sanierungsutensilien und Einrichtungsgegenstände auf dem Luftweg zum Objekt bringen lässt.