Bürgerrat sieht Hände gebunden
02.10.2020 BubendorfEinbürgerung von Hamdi Halili bereitet formelle Schwierigkeiten
Grund für die Beschwerde des Bubendörfer Bürgerrats gegen den regierungsrätlichen Einbürgerungsbefehl sind juristische Unklarheiten. Gemäss Reglement dürfe nur die Versammlung über Gesuche entscheiden, nicht der ...
Einbürgerung von Hamdi Halili bereitet formelle Schwierigkeiten
Grund für die Beschwerde des Bubendörfer Bürgerrats gegen den regierungsrätlichen Einbürgerungsbefehl sind juristische Unklarheiten. Gemäss Reglement dürfe nur die Versammlung über Gesuche entscheiden, nicht der Bürgerrat. Zudem habe Hamdi Halili die Ablehnung gar nicht angefochten und sie damit akzeptiert.
Sebastian Schanzer
Es ist nicht so, dass der Bubendörfer Bürgerrat den Einbürgerungsbefehl der Regierung bezüglich Hamdi Halili nicht befolgen möchte. Vielmehr weiss er noch nicht genau, wie er die Einbürgerung überhaupt vornehmen soll.
Am 18. August wies die Regierung in ihrer aufsichtsrechtlichen Funktion den Bubendörfer Bürgerrat an, den Kosovaren unverzüglich einzubürgern. Dies, nachdem Halilis Gesuch zweimal von der Bürgergemeindeversammlung abgelehnt worden war – bundesrechtswidrig, wie bereits 2018 das Kantonsgericht und dann auch die Regierung urteilten.
Unmittelbar nach dem Entscheid versicherte die Bürgergemeinde in einer Mitteilung, sie werde den Entscheid «raschmöglichst» umsetzen, um wenig später dann doch Beschwerde beim Kantonsgericht einzureichen (die «Volksstimme» berichtete). Den Meinungsumschwung wollte der Bürgerrat auf Anfrage zunächst nicht begründen. Die Weisung sei nicht umsetzbar, hiess es kurz und knapp.
Erst muss Gebühr bezahlt werden
Auf erneute Anfrage schreibt Bürgerratspräsidentin Sylvia Tschudin nun: «Der Regierungsrat stellt den Bürgerrat vor eine schwierige Situation.» Einerseits sei gemäss geltenden Reglementen einzig die Bürgergemeindeversammlung, nicht aber der Bürgerrat, dazu befugt, über Einbürgerungsgesuche zu entscheiden. Die eigentliche Einbürgerung erfolge auch erst nach Bezahlung der Gebühr, über deren Höhe ebenfalls die Versammlung abstimmen müsse.
Andererseits habe Halili selbst die Ablehnung seines Gesuchs vom Dezember 2019 gar nicht angefochten. «Damit hat er den kommunalen Entscheid akzeptiert und mithin auf die Einbürgerung verzichtet», schreibt Tschudin. In der Tat hat die Regierung nur eingegriffen, weil einige Bubendörfer Bürger nach der Versammlung vom 21. Dezember eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht hatten. Die Gutheissung dieser Stimmrechtsbeschwerde will der Bürgerrat – anders als den Einbürgerungsbefehl – nicht anfechten.
Bürgerrat braucht mehr Zeit
Letztlich geht es bei der Beschwerde aber lediglich um juristische Unklarheiten. Tschudin schreibt denn auch: «Wir haben uns mit der Beschwerde an das Kantonsgericht einen Zeitaufschub verschafft, namentlich um abzuklären, ob und wie der Entscheid des Regierungsrats rechtlich korrekt umgesetzt werden kann.» Offensichtlich ist der Bürgerrat bemüht, eine rechtlich haltbare Lösung zu finden, um dann einen Schlussstrich unter den Fall Halili ziehen zu können.
Ob das Kantonsgericht auf die Beschwerde überhaupt eintritt, ist derweil unklar. Die Regierung stellt sich zwar auf den Standpunkt, gegen den aufsichtsrechtlichen Entscheid stehe kein Rechtsmittel zur Verfügung. Die Kantonsrichter können freilich auch zu einem anderen Schluss kommen. René Rhinow, ehemaliger Präsident des Baselbieter Verwaltungsgerichts und emeritierter Professor für Staatsrecht, äusserte im Interview mit der «Volksstimme» jedenfalls Zweifel daran, dass der Entscheid nicht anfechtbar sein soll (siehe Ausgabe vom 11. September). Dass die Einbürgerung letztlich aber vollzogen wird, daran zweifelt Rhinow nicht.