Die Frist für Unterschriftensammlungen zu Initiativen soll neu auf zwölf Monate beschränkt werden. Zudem sollen keine Urnenabstimmungen mehr durchgeführt werden, wenn Einigkeit über die Umsetzung einer Initiative besteht. Dies schlägt der Regierungsrat in einer ...
Die Frist für Unterschriftensammlungen zu Initiativen soll neu auf zwölf Monate beschränkt werden. Zudem sollen keine Urnenabstimmungen mehr durchgeführt werden, wenn Einigkeit über die Umsetzung einer Initiative besteht. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Teilrevision des kantonalen Initiativrechts vor. Wie der Regierungsrat mitteilt, gilt bisher keine Frist für die Einreichung der für eine Initiative notwendigen Unterschriften. Das habe dazu geführt, dass bei der Landeskanzlei sehr alte bereits vorgeprüfte Initiativen hängig seien. Mit der Frist werde sichergestellt, dass die Anliegen der Initianten aktuell sind und in absehbarer Zeit behandelt werden. vs.