Thomas Weber muss vor Gericht
29.09.2020 BaselbietStaatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen ungetreuer Amtsführung
Die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) wurde möglicherweise zu hoch für ihre Schwarzarbeitskontrollen vergütet. Dies, weil Regierungsrat Thomas Weber eine entsprechende Erhöhung der Kantonsbeiträge nicht geprüft haben ...
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen ungetreuer Amtsführung
Die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) wurde möglicherweise zu hoch für ihre Schwarzarbeitskontrollen vergütet. Dies, weil Regierungsrat Thomas Weber eine entsprechende Erhöhung der Kantonsbeiträge nicht geprüft haben soll. Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage.
Sebastian Schanzer
Der Baselbieter Regierungsrat Thomas Weber muss sich im Zug der sogenannten ZAK-Affäre vor Gericht verantworten. Wie die Baselbieter Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, hat sie nach Abschluss ihrer Strafuntersuchungen Anklage gegen den seit 2013 amtierenden SVP-Magistraten aus Buus erhoben. Weber und einem weiteren Mitarbeiter des Kantons wird ungetreue Amtsführung respektive Gehilfenschaft dazu vorgeworfen.
Konkret geht es um die Vergütungen, welche die ZAK vom Kanton erhielt, um Schwarzarbeitskontrollen im Baugewerbe durchzuführen. Der Verein wurde im Jahr 2007 von der Wirtschaftskammer und dem Gewerkschaftsbund gegründet mit dem Ziel, die Kontrollen zur Eindämmung der Schwarzarbeit im Bauwesen zu intensivieren. Später übernahm er diese Aufgabe ganz vom Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (Kiga), das weiterhin für Kontrollen in den anderen Branchen zuständig ist.
Schaden von 200 000 Franken
In den Leistungsvereinbarungen des Kantons mit der ZAK wurde für die Schwarzarbeitskontrollen zwischen 2010 und 2013 eine Pauschalvergütung von jährlich 380 000 Franken festgelegt. Damit sollten insbesondere Lohnkosten und Sachaufwände gedeckt werden. Diese Vergütung wurde mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Jahr 2014 auf 650 000 Franken pro Jahr erhöht. Der Kanton folgte dabei den entsprechenden Forderungen der ZAK-Verantwortlichen.
Die Erhöhung der Pauschale, das wirft die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten nun vor, sei von Regierungsrat Weber nicht auf ihre Rechtmässigkeit überprüft worden. Als Folge dieses «pflichtwidrigen Verhaltens» sei dem Kanton ein Schaden von jeweils 100 000 Franken für die Jahre 2014 und 2015 entstanden.
Mit ein Grund, dass nun das Strafgericht den Sachverhalt klären muss, ist eine mögliche Befangenheit der Staatsanwaltschaft. Diese hatte zwei Ausstandsgesuche beim Kantonsgericht gestellt, um allein den Anschein der Befangenheit zu vermeiden. Das Kantonsgericht wies beide Gesuche indes ab und verpflichtete die Staatsanwaltschaft dazu, das Verfahren bis zum Abschluss zu führen. Das Strafgericht muss den Fall nun zur Verhandlung bringen. Eine Anklageschrift liegt noch nicht vor.
Weber bleibt «gelassen»
Der beschuldigte Regierungsrat gibt sich derweil unbeeindruckt. Er sehe dem Gerichtsverfahren gelassen entgegen, möchte sich zum laufenden Verfahren aber nicht äussern, wie es in einer Mitteilung des Regierungsrats heisst. Auf die Regierungsund Amtstätigkeit von Thomas Weber habe die Anklageerhebung keine Auswirkungen. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Anfang 2017 wurde die ZAK durch eine neue Organisation, die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB), ersetzt.