Kanton bezahlt neu einen Fixbetrag pro Kontrolle
sda. Die Baselbieter Regierung erhält bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskontrollen. Der Landrat hat gestern in einer ersten Lesung die ...
Kanton bezahlt neu einen Fixbetrag pro Kontrolle
sda. Die Baselbieter Regierung erhält bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht mehr Handlungsspielraum und finanzielle Steuerungskontrollen. Der Landrat hat gestern in einer ersten Lesung die massgeblichen Gesetze entsprechend angepasst.
Mit dem angepassten Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA) und dem neuen Gesetz über die flankierenden Massnahmen im Arbeitsmarkt (FLAMAG) wird unter anderem die bisher fixe Inputfinanzierung bei Baustellenkontrollen, die durch die Sozialpartner durchgeführt werden, aufgehoben. Neu zahlt der Kanton einen Fixbetrag pro Schwarzarbeitskontrolle. Zudem kann die Regierung einem Sozialpartner bei Verfehlungen einen Auftrag entziehen.
Widerstand von Grünen/EVP
Ziele bleiben gemäss Regierungsvorlage die Förderung des fairen Wettbewerbs und der Erhalt des funktionierenden Arbeitsmarkts. Die Kontrolltätigkeit soll eine «transparente und effiziente Lösung» sicherstellen. Die Vorlage sei der bestmögliche, austarierte Kompromiss nach intensivem Ringen, sagte der Baselbieter Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP). Die Anpassungen waren im Landrat bis auf den Widerstand der Fraktion Grüne/EVP grundsätzlich unbestritten.
Die Gesetze waren erst 2014 in Kraft getreten. In der Folge gab es viel Kritik, es kam zu Auseinandersetzungen und zu Gerichtsfällen. Stark unter Beschuss geraten war die frühere «Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle» (ZAK), unter anderem wegen einer ungenügenden Anzahl durchgeführter Kontrollen.
Die Regierung beziffert ein allfälliges Einsparpotenzial mit der Gesetzesrevision auf jährlich runden 200 000 Franken. Mit den heutigen Regelungen werden unter dem Strich 1,1 Millionen Franken (plus Mehrwertsteuer) ausgegeben. In Kraft treten sollen die neuen Rechtsgrundlagen per 1. Januar.