Der Zugang zur ambulanten Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien soll im Kanton Baselland verbessert werden. Die Regierung schlägt dem Landrat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Sozial- und die Jugendhilfe vor. Mit der Teilrevision des Gesetzes soll der ...
Der Zugang zur ambulanten Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien soll im Kanton Baselland verbessert werden. Die Regierung schlägt dem Landrat eine entsprechende Teilrevision des Gesetzes über die Sozial- und die Jugendhilfe vor. Mit der Teilrevision des Gesetzes soll der Kanton die ambulanten Hilfeleistungen in Erziehungsfragen regeln und finanzieren, wie die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion gestern mitteilte. Dies schliesse Versorgungslücken und gewährleiste den bedarfsgerechten Zugang sowohl zu stationären als auch ambulanten Hilfen. Zudem würden die Gemeindesozialdienste administrativ entlastet. Die Regierung geht davon aus, dass der vermehrte Einsatz der ambulanten Hilfe kurzfristig zu einem Anstieg der Kosten führen wird. Langfristig könnten diese Mehrausgaben jedoch durch Einsparungen bei den Heimkosten kompensiert werden. sda.