Schon wieder zwei weniger?
28.07.2020 Bezirk Waldenburg, Oberdorf, LausenSander van Riemsdijk
Schon wieder, neigt man zu sagen, wenn zwei Gemeinden sich überlegen, ihre Bürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde zusammenzuschliessen. Ein solcher Zusammenschluss gehört heute fast zur Normalität in der politischen Entwicklung auf Gemeindeebene. ...
Sander van Riemsdijk
Schon wieder, neigt man zu sagen, wenn zwei Gemeinden sich überlegen, ihre Bürgergemeinde mit der Einwohnergemeinde zusammenzuschliessen. Ein solcher Zusammenschluss gehört heute fast zur Normalität in der politischen Entwicklung auf Gemeindeebene. Die zahlreichen Befürworter einer Vereinigung beider Behörden sehen in der Regel darin keine Nachteile. Es stellt sich vermehrt die grundsätzliche Frage nach der Existenzberechtigung der Bürgergemeinden.
In vielen Gemeinden konnte nämlich im Lauf der Zeit festgestellt werden, dass eine Abgrenzung in den Aufgaben beider Behörden fliessend geworden war. Zudem melden Gemeinden, welche die Vereinigung bereits vollzogen haben, dass sich der technische Ablauf als viel einfacher als vermutet herausstellte. Nun könnte es auch in den Gemeinden Lausen und Oberdorf zu einer Fusion kommen. In beiden Gemeinden würde ein möglicher Zusammenschluss der beiden Gemeinwesen grundsätzlich beinhalten, dass alle gesetzlichen Aufgaben der Bürgergemeindeversammlung an die Einwohnerversammlung übergehen. Im Rahmen der Rechnungsführung würde keine separate Bürgerrechnung mehr geführt und das allfällige Vermögen ginge mit der Vereinigung automatisch an die Einwohnergemeinde über.
Rückläufiges Interesse
In beiden Gemeinden wird die gesamte Administration der Bürgergemeinde bereits jetzt durch die Einwohnergemeinde geführt und die Personalunion von Gemeinderat und Bürgerrat ist bereits vollzogen worden. Es würde zudem bedeuten, dass das Bürgerrecht, das heute eine vorwiegend ideelle und traditionelle Bedeutung hat, erhalten bleibt und der Form nach in die Einwohnergemeinde wechselt.
In Lausen hat ein Bürger den Antrag gestellt, die Fusion solle in die Wege geleitet werden. An der kommenden Bügergemeindeversammlung vom 25. August wird nun über die Erheblichkeit des Antrags abgestimmt. Ist die Entscheidung also nur noch Formsache? So einfach ist es für Gemeinde- und Bürgerratspräsident Peter Aerni nicht. «Es ist schwierig zu sagen, wie der Ausgang der Abstimmung sein wird. Ich bin wirklich sehr gespannt.» Unter anderem aus finanzieller Sicht ergebe für ihn eine Fusion Sinn, ist es doch die Einwohnergemeinde, die bei allfälligen finanziellen Problemen für die Bürgergemeinde einspringen müsste.
In Oberdorf ist man schon etwas weiter: Die Bürgergemeinde hat bereits an ihrer Versammlung vom 3. Juni 2019 den Zusammenschluss einstimmig befürwortet. Auch an der Urne wurde der Antrag im Oktober vergangenen Jahres angenommen. Dies, wie man verlauten lässt, da das öffentliche Interesse an der Bürgergemeinde rückläufig ist – mit durchschnittlich zwischen fünf und zehn Teilnehmenden an den Versammlungen – und die finanzielle Situation sich zunehmend schwieriger gestaltet.
Als nächster Schritt muss nun auch die Einwohnergemeindeversammlung ihre Einwilligung geben. Dies soll an der Versammlung vom 17. August geschehen. Wird der Antrag angenommen, wie allgemein erwartet wird, ist anschliessend eine Urnenabstimmung für alle Stimmberechtigten durchzuführen.
Trotz Unsicherheit über den Ausgang in Lausen ist anzunehmen, dass in beiden Gemeinden aufgrund der Gegebenheiten und der Stimmung bei den Stimmberechtigten der Vereinigung der beiden Gemeinwesen keine grossen Steine in die Wege gelegt werden. Dies sieht auch der Oberdörfer Gemeindepräsident Piero Grumeli für seine Gemeinde so: «Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Antrag zugestimmt wird, ist sehr hoch. Ich sehe vonseiten der Stimmberechtigten überhaupt keine Bedenken gegen dieses Vorhaben.» Es braucht keine Kristallkugel, um zu erkennen, dass demnächst wohl zwei weitere Dörfer im Oberbaselbiet ohne Bürgergemeinde sein werden.