sda/tho.
Die Kantone begründeten die Einschränkungen als Massnahme, um einen weiteren Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen zu verhindern. Die Massnahmen treten bereits heute Donnerstag um 18 Uhr in Kraft. Sie gelten in Basel-Stadt bis Ende dieses Jahres, im Baselbiet ...
sda/tho.
Die Kantone begründeten die Einschränkungen als Massnahme, um einen weiteren Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen zu verhindern. Die Massnahmen treten bereits heute Donnerstag um 18 Uhr in Kraft. Sie gelten in Basel-Stadt bis Ende dieses Jahres, im Baselbiet vorerst nur bis Ende August.
Die maximale Anzahl von 100 Gästen gilt insbesondere in Restaurations-, Klub- und Barbetrieben, in denen weder der Sicherheitsabstand noch Schutzmassnahmen wie das Tragen einer Maske ergriffen werden können. Mehrere räumlich getrennte Sektoren mit 100 Gästen seien allerdings möglich, hiess es.
Die Betreiber müssen die Kontaktdaten der Besucher aufnehmen und durch ID-Kontrollen verifizieren. Dies soll ein Contact-Tracing ermöglichen und dessen Überlastung verhindern. Es gehe darum, dass man nach der Ansteckung einer Person höchstens 100 Personen in Quarantäne setzen müsse, hiess es gestern.
Ähnliche Spielregeln gelten auch für öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Veranstaltungen – wie Konzerte, Theater oder Gottesdienste – in geschlossenen Räumen oder draussen stattfinden. Die Veranstaltungen müssen in getrennte Stehund Sitzplatzsektoren unterteilt werden. Deren Kapazität darf die Grenze von 100 Personen nicht überschreiten. Dies gilt für Veranstaltungen mit bis zu 1000 Teilnehmenden. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen erfolge eine zwangsweise Durchsetzung, heisst es im Communiqué. Bei schwerwiegender Missachtung könne ein Betrieb geschlossen werden. Demonstrationen dürfen in Basel weiterhin durchgeführt werden. Es gelte jedoch eine Maskenpflicht.