GPK soll Spielgeld-Affäre prüfen
26.06.2020 Bezirk Waldenburg, Polizei, Diegten, PolitikSVP-Landrätin Susanne Strub reicht Postulat ein
SVP-Landrätin Susanne Strub will die Vorfälle im Diegter Volg von der Geschäftsprüfungskommission untersuchen lassen. Diese hatte einen entsprechenden Antrag der betroffenen Familie allerdings bereits vor einer Woche ...
SVP-Landrätin Susanne Strub reicht Postulat ein
SVP-Landrätin Susanne Strub will die Vorfälle im Diegter Volg von der Geschäftsprüfungskommission untersuchen lassen. Diese hatte einen entsprechenden Antrag der betroffenen Familie allerdings bereits vor einer Woche abgewiesen.
Sebastian Schanzer
Um in der Diegter Spielgeld-Affäre Klarheit zu schaffen, hat die Baselbieter Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer vergangene Woche eine externe Untersuchung in Auftrag gegeben. Ein Zürcher Anwalt und ehemaliger Polizeioffizier soll prüfen, ob in den in- und externen Abläufen gegen geltendes Gesetz und interne Weisungen verstossen wurde, wie es in einer Mitteilung der Regierung hiess.
Für SVP-Landrätin Susanne Strub reicht das nicht aus: «Das Ergebnis dieser Untersuchung geht nur an die Regierung. Der Landrat wird den entsprechenden Bericht unter Umständen nicht zu Gesicht bekommen», moniert sie. Deshalb müsse der Fall von der zuständigen Kommission des Landrats untersucht werden. Gestern reichte sie ein entsprechendes Verfahrenspostulat im Parlament ein. Die Geschäftsprüfungskommission beziehungsweise die für die Sicherheitsdirektion zuständige Subkommission IV, soll die Vorkommnisse rund um die Polizeiarbeit im Spielgeldfall Diegten abklären.
Das Vertrauen der betroffenen Familie, aber auch der ganzen Bevölkerung in Politik und Polizei sei angekratzt, erklärte Strub gestern. Dies nicht zuletzt, weil Schweizer bei der Beantwortung der Interpellation neue Aussagen in den Raum gestellt habe, die sie bereits am nächsten Tag widerrufen musste. Zudem könne nicht von einer Anzeige gegen die Buben gesprochen werden. «Es gab lediglich einen Anruf der Volg-Verkäuferin.» Der Bevölkerung und allem voran den beiden betroffenen Buben sei man nun eine transparente Aufarbeitung des Polizeieinsatzes schuldig. Parteipolitische Interessen streitet Strub ab.
«Falscher Zeitpunkt»
Indes: den Antrag auf eine Untersuchung durch die Geschäftsprüfungskommission hatte diese bereits vor einer Woche in zweifacher Ausführung auf dem Tisch – sowohl von der betroffenen Familie als auch von der zuständigen Subkommission, wie GPK-Präsident Hanspeter Weibel bestätigt. Beide Anträge wurden allerdings von einer Mehrheit in der Kommission abgewiesen. Im Brief an die Familie, welcher der «Volksstimme» vorliegt, schreibt die GPK, dass «momentan nicht der richtige Zeitpunkt» sei, um in Bezug auf die gestellten Fragen aktiv zu werden. Auch hier stellt sich die Frage: War das ein politischer Entscheid der Ratslinken, die damit das Vorgehen ihrer Magistratin Kathrin Schweizer stützen will? SP, Grüne und EVP besetzen 8 von 15 Sitzen in der GPK.
Die betroffene Familie drängt jedenfalls auf eine rasche Klärung offener Fragen: Welche Auswirkungen hat der Akteneintrag auf die Zukunft des achtjährigen Buben? Wieso wurden die Ermittlungen nicht abgebrochen, nachdem klar wurde, dass es sich um Spielgeld handelte? Warum mussten die beiden Kinder für Fotos an die Wand stehen? Die Tante der betroffenen Brüder sagt auf Anfrage: «Unserer ganzen Familie ist es sehr wichtig, dass ein solches Vorgehen mit einem achtjährigen Kind oder auch einem älteren nie wieder vorkommen wird.»
Es begann mit Spielgeld von der Fasnacht
ssc. Ein Bub und seine beste Freundin aus Diegten im Alter von 8 und 9 Jahren wollten in der örtlichen Volg-Filiale Waren mit Euro-Spielgeld bezahlen. Die falschen Geldnoten hatten sie an der Sissacher Fasnacht aufgelesen. Die Verkäuferin informierte nach dem Vorfall die Baselbieter Polizei telefonisch. Einen Monat später nahm die Polizei Ermittlungen auf. Es kam zu einem einstündigen Gespräch eines Polizisten in Zivil mit den Buben. Der Polizist nahm dabei auch Fotos der beiden Minderjährigen auf, um sie mit den Videoaufnahmen im Volg zu vergleichen. In der Landratssitzung vom 11. Juni fragte SVP-Landrätin Susanne Strub mittels dringlicher Interpellation nach der Verhältnismässigkeit dieser Polizeiermittlung. Dabei gestand Regierungsrätin Schweizer zwar ein, dass das Fotografieren der Buben nicht unbedingt notwendig gewesen sei, sprach aber von einem weiteren Vorfall an diesem Tag, der «nicht ganz so harmlos» sei. Bereits einen Tag später entschuldigte sie sich allerdings in einer Mitteilung: der zweite Vorfall habe sich nicht erhärtet. Es würden keine Verfahren eröffnet. Vergangene Woche kündigte Schweizer an, den Fall extern untersuchen zu lassen.