Landrat segnet Corona-Notverordnungen ab
15.05.2020 Baselbiet, Wirtschaft, PolitikSoforthilfe für nur indirekt betroffene Selbstständige
sda. Der Baselbieter Landrat segnete gestern Donnerstag zwei Notverordnungen der Regierung im Rahmen der Coronavirus-Pandemie-Massnahmen ab: Die Erweiterung der kantonalen Soforthilfe auf indirekt betroffene ...
Soforthilfe für nur indirekt betroffene Selbstständige
sda. Der Baselbieter Landrat segnete gestern Donnerstag zwei Notverordnungen der Regierung im Rahmen der Coronavirus-Pandemie-Massnahmen ab: Die Erweiterung der kantonalen Soforthilfe auf indirekt betroffene Selbstständigerwerbende war unbestritten, während die Unterstützung der Kindertagesstätten auf wenige Gegenstimmen stiess.
Im Grundsatz zeigte man sich im Kantonsparlament, das durch Corona bedingt zum zweiten Mal im Basler Congress Center tagte, mit der Arbeit der Regierung sehr zufrieden. Von den Fraktionssprechern von links bis rechts wurde das rasche und inhaltlich zielgerichtete Handeln gelobt. Zu den Sofortmassnahmen: Die Regierung hatte im April auch indirekt betroffenen Selbstständigerwerbenden, die gemäss der am 16. April angepassten Bundesverordnung Anspruch auf Erwerbsersatz haben, pauschal 3000 Franken an nicht rückzahlbarer Soforthilfe zugesprochen.
Lauber: «Verhalten positiv»
Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) gab einen kurzen und groben Überblick auf die aktuelle Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, die er angesichts der Ausnahmesituation als «verhalten positiv» bezeichnete. So bewegten sich die Arbeitslosenzahlen – sie stiegen im April von 2,2 auf 2,6 Prozent – weit unter dem schweizerischen Niveau.
Bis jetzt seien rund 5000 Anmeldungen auf Kurzarbeitsentschädigungen eingegangen – betroffen seien rund 50 300 Arbeitnehmende, sagte Lauber weiter. Zudem seien 8101 Gesuche für Soforthilfe eingereicht worden. Dies entspreche aktuell einer Summe von 33 Millionen Franken. Die Anpassungen der kantonalen Corona-Notverordnung wurden einstimmig und ohne Enthaltungen angenommen.
Für mehr Diskussionen sorgte das Massnahmenpaket bei der familienund schulergänzenden Kinderbetreuung, insbesondere weil Gemeinden Vorbehalte eingebracht hatten.
Der Regierungsrat hatte beschlossen, Eltern von den Kosten nicht genutzter Kinderbetreuungsplätze zu befreien. Dies war im Prinzip unbestritten. Gleichzeitig schoss er den eigentlich zuständigen Gemeinden einen finanziellen Ausgleich der Ausfälle von 80 Prozent vor – in Erwartung, dass die Gemeinden diese Zuschüsse an den Kanton zurückzahlen.
Kritik von den Gemeinden
Landräte aus verschiedenen Fraktionen trugen die Vorbehalte der Gemeinden ins Kantonsparlament. Kritisiert wurde, dass die Gemeinden nicht einbezogen wurden und die gesamten Kosten dieser vom Kanton beschlossenen Soforthilfe tragen müssten.
Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) wies darauf hin, dass eine kantonale Notverordnung notwendig gewesen sei, um die betroffenen Eltern und Kindertagesstätten nicht dem unübersichtlichen Verordnungsdschungel in den Gemeinden auszusetzen. Zur Befürchtung, dass die Gemeinden finanziell überbelastet würden, wies sie beruhigend auf das Ansinnen des Bundes hin, der sich bei der Kinderbetreuung finanziell beteiligen möchte. In der Schlussabstimmung segnete der Landrat das Massnahmenpaket bei der Kinderbetreuung schliesslich mit 77 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.