Aufatmen für Beizer und Coiffeusen
15.05.2020 Baselbiet, Wirtschaft, PolitikMieten: Landrat folgt mit Hilfsmodell dem Basler Grossen Rat
Das Baselbieter Parlament hat die Regierung beauftragt, ein Hilfsmodell für Geschäftsmieten nach basel-städtischem Vorbild zu schnüren. Der Basler Grosse Rat hatte am Mittwoch ein entsprechendes Modell einstimmig ...
Mieten: Landrat folgt mit Hilfsmodell dem Basler Grossen Rat
Das Baselbieter Parlament hat die Regierung beauftragt, ein Hilfsmodell für Geschäftsmieten nach basel-städtischem Vorbild zu schnüren. Der Basler Grosse Rat hatte am Mittwoch ein entsprechendes Modell einstimmig verabschiedet.
sda. In Basel-Stadt hatten der Wirteverband, der Mieterverband, der Hauseigentümerverband sowie der Verband der Immobilienwirtschaft Svit im April ihr «Dreidrittel-Rettungspaket» zur Diskussion gebracht. Das Modell sieht vor, dass Mieter von Geschäftsliegenschaften wie Restaurants oder Boutiquen nur ein Drittel ihres Mietzinses zahlen müssen. Ein weiteres Drittel übernimmt der Kanton, während der Vermieter auf ein Drittel der Mieteinnahmen verzichtet. Der Grosse Rat hatte für seinen Anteil am Mittwoch einstimmig einen Nachtragskredit von 18 Millionen Franken bewilligt.
So weit ist der Landrat noch nicht. Mit einer verbindlichen Motion verlangten Landräte aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP, dass sich die Regierung für ein entsprechendes Modell einsetzt. Der Kanton solle mit der Garantie – bei einer Einigung zwischen Mieter und Vermieter, ein Drittel der Mietzinsen zu übernehmen – einen entsprechenden Anreiz schaffen.
Der Vorstoss im Landrat war längst nicht so unbestritten wie im Grossen Rat. Dies hatte eine lange Debatte mit vielen entgegengesetzten Voten zur Folge. Besonders Landräte aus der SVP, aber auch Vertreter der CVP/GLP- und FDP-Fraktion sprachen sich gegen dieses Modell aus. Der Kanton stelle mit seinen Sofortmassnahmen bereits genügend Hilfsleistungen zur Verfügung, hiess es. Und angesichts der in Aussicht stehenden Mietzinshilfen des Bundes sei ein kantonales Vorpreschen nicht nötig. Allerdings hatten sich Nationalund Ständerat in der Sondersession hier nicht auf eine Lösung einigen können.
Gegen «Vollkasko-Mentalität»
Auch Finanzdirektor Anton Lauber (CVP) stellte sich gegen das vorgeschlagene Modell. Mit den Soforthilfemitteln in der Höhe von 35 Millionen Franken würden Unternehmer bereits jetzt von Mietzinskosten entlastet, sagte er. Er warnte davor, jetzt einer «Vollkasko-Mentalität» zu verfallen. Man müsse jetzt auch Bereitschaft zeigen, aus dem Krisenmodus wieder hinauszutreten.
Und Lauber hob angesichts der drohenden Mehrausgaben von grob geschätzten 16 Millionen Franken den finanzpolitischen Mahnfinger: Er rechne damit, dass die Coronavirus-Krise, Steuerausfälle mitgerechnet, den Kanton 120 Millionen Franken kosten werde.
Die Befürworter der Motion, deren Behandlung mit einem knappen Zweidrittelsmehr als dringlich erklärt worden war, bezeichneten die Forderung als vorbildlichen Kompromiss. Die Aufsplittung der Mietzinsen fusse auf Freiwilligkeit und tangiere die Handels- und Gewerbefreiheit folglich nicht.
Die Motion wurde mit 50 gegen 38 Stimmen an die Regierung überwiesen. Diese wird nicht viel Zeit haben, mit einem konkreten Vorschlag wieder vor den Landrat zu treten. Dieser beschloss mit 56 gegen 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Behandlungsfrist der Motion von zwei Jahren auf einen Monat zu verkürzen.