«Fehle ich im Landrat, fehlt meiner Fraktion eine Stimme»
26.05.2020 Baselbiet, Gelterkinden, PolitikAnna-Tina Groelly zur Initiative zugunsten von Müttern in der Politik
Damit Mütter während ihres Mutterschaftsurlaubs politisieren dürfen, ohne ihren Versicherungsanspruch zu verlieren, soll der Kanton Baselland eine Standesinitiative lancieren. Die Gelterkinder Landrätin Anna-Tina ...
Anna-Tina Groelly zur Initiative zugunsten von Müttern in der Politik
Damit Mütter während ihres Mutterschaftsurlaubs politisieren dürfen, ohne ihren Versicherungsanspruch zu verlieren, soll der Kanton Baselland eine Standesinitiative lancieren. Die Gelterkinder Landrätin Anna-Tina Groelly (Grüne) steht dahinter. Sie erwartet im Herbst ihr zweites Kind.
Christian Horisberger
Frau Groelly, als berufstätige Mutter verlieren Sie Ihre gesamte Mutterschaftsentschädigung, falls Sie nach der Geburt Ihres Kindes an Landratssitzungen teilnehmen sollten. Werden junge Mütter damit diskriminiert?
Anna-Tina Groelly: Die geltende Gesetzgebung ist unbefriedigend. Man sollte Müttern in dieser Situation freistellen, ob sie am politischen Betrieb teilnehmen wollen oder nicht. Im Moment ist das klar nicht möglich – ausser sie verzichten auf die ganzen Versicherungszahlungen.
Wäre ein Verzicht für Sie eine Option?
Ein freiwilliger Verzicht auf die Sitzungsgelder: ja – der Verlust der gesamten Mutterschaftsentschädigung: nein.
Was halten Sie von der Standesinitiative? Unterstützen Sie den Weg, den die Geschäftsleitung eingeschlagen hat?
Ich bin froh, dass das Problem erkannt wurde. Wie alle anderen Parlamentarier wohl auch: Das Postulat von Regula Steinemann war stillschweigend überwiesen worden. Die Beantwortung der Geschäftsleitung des Landrats ist sehr gut und ausführlich. Ich begrüsse, dass ein Schritt gemacht wird, und auch den eingeschlagenen Weg auf den Spuren von Zug. Da den Kantonen bei der Versicherung die Hände gebunden sind, ist es wichtig, damit an den Bund zu gelangen.
Nicht zwingend. Die Kantone könnten die Versicherungsleistungen ja auch vollumfänglich übernehmen.
Eine Bundeslösung würde vieles vereinfachen. Ich kann mir vorstellen, dass in anderen Kantonen das Bedürfnis ebenfalls besteht. Da braucht das Baselbiet keine Sonderregelung zu treffen.
Gemäss Landratsvorlage ist das zwar keine Option – dennoch: Würden Sie nach der Geburt Ihres Kindes vorübergehend auf Sitzungsgelder verzichten, wenn Sie Ihr Amt ausüben?
Für eine gewisse Zeit durchaus. Wenn eine Parlamentarierin im Rat für längere Zeit fehlt, dann fehlt der Fraktion eine Stimme. Manchmal kommt es auf diese eine Stimme an.
Die Geschäftsführung spricht von einer «Zweiklassengesellschaft», die bei «Freiwilligenarbeit» im Landrat geschaffen würde. Teilen Sie diese Meinung?
Nein. Es wäre ja die Entscheidung der jungen Mutter. Wenn sie freiwillig aufs Sitzungsgeld verzichtet, ist das ihre Sache.
Ob unentgeltlich oder nicht – ist es für eine Mutter überhaupt problemlos möglich, sich von einem einen bis drei Monate alten Säugling für einen Tag in den Landrat zu verabschieden?
Ich bin dankbar für die finanziell abgesicherte Arbeitspause nach der Geburt. Aber für einige Stunden könnte ich mir vorstellen, mich vom Kind zu trennen. Dies ist aber von Mutter zu Mutter verschieden und hängt natürlich immer auch vom Kind ab. Es muss das ja auch mitmachen.
Die Initiative bezieht sich auf alle Legislaturstufen. Die Exekutive wird nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass Gemeinderätinnen ausgenommen wären.
Meines Erachtens müssten diese auch integriert werden, die neue Regelung sollte auf alle politischen Ämter ausgeweitet werden.
Die aktuelle Frage betrifft nur einen Bruchteil der Mütter mit kleinen Kindern. Für alle gilt: Mutterschaft und Berufstätigkeit lassen sich nach wie vor schwer miteinander vereinbaren. Wo sehen Sie den grössten Handlungsbedarf?
Beim Betreuungsangebot. Wenn niemand aus der Familie auf die Kinder schauen kann, ist die Betreuung mit einem grossen finanziellen Aufwand verbunden. Eine Verbesserung hier würde dazu beitragen, dass mehr Mütter wieder arbeiten gehen können.
Meinen Sie damit mehr Plätze oder eine grössere finanzielle Entlastung durch den Staat?
Beides: mehr Plätze und eine Stärkung der Subventionen.
Wir sprechen immer von den Müttern. Was ist mit den Vätern?
In meiner Generation möchten immer mehr Väter in der Kinderbetreuung mitwirken, doch sie erhalten vom Arbeitgeber nicht die Möglichkeit, Teilzeit zu arbeiten.
Wie sieht es bei Ihnen aus?
Ich habe bereits eine dreijährige Tochter und arbeite als Kindergärtnerin in einem 65-Prozent-Pensum. Mein Partner arbeitet 80 Prozent und betreut während eines Tages pro Woche unser Kind. Sein Arbeitgeber hat ohne Probleme mitgemacht. Ich kenne aber viele Paare, bei denen das schwierig ist.
Wer ist gefordert? Die Arbeitgeber? Die Väter? Die Mütter? Die Politik?
Es braucht ein Umdenken in der Gesellschaft. Das passiert bereits. Fürs Umsetzen ist die Politik gefordert.
Eine Aufgabe für Sie.
Genau.
Selbst wenn die politischen Mühlen schnell mahlen, dürften Sie persönlich nicht in den Genuss einer neuen Regelung kommen.
Da haben Sie wohl recht. Ich erwarte mein zweites Kind im Herbst; mit einer Gesetzesänderung ist aber bestenfalls in einem oder zwei Jahren zu rechnen.
Der Kanton Zug hat es vorgemacht
ch. Landrätinnen, die während des 14-wöchigen Mutterschaftsurlaubs ihrer politischen Arbeit nachgehen, verlieren ihren Anspruch auf einen Erwerbsersatz. Das will die Geschäftsleitung des Landrats mit einer Standesinitiative nun ändern. Diese verlangt, dass die Bundesgesetzgebung derart anzupassen ist, dass Frauen nach der Geburt eines Kindes auf allen politischen Legislativebenen ihre Mandate während des Mutterschaftsurlaubs wahrnehmen können, ohne dadurch den Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung und den Mutterschutz aus der beruflichen Tätigkeit zu verlieren. Eine gleichlautende Initiative hatte das Zuger Kantonsparlament im August 2019 beschlossen.
Die Geschäftsleitung hat weitere Szenarien geprüft. Eine Stellvertreter-Regelung fürs Ratsplenum würde eine Anpassung der Kantonsverfassung, des Landratsgesetzes und der Geschäftsordnung erfordern. Ein freiwilliger Verzicht aufs Sitzungsgeld komme nicht infrage, da die Erheblichkeitsgrenze von 2300 Franken alleine schon mit dem jährlichen Entschädigungs-Grundbetrag für Parlamentarier von 4400 Franken überschritten würde. Allenfalls könnte der Kanton in die Bresche springen und die verlorenen Versicherungszahlungen erstatten – auch dafür wäre eine kantonale Gesetzesänderung erforderlich. Die Änderung des Bundesrechts via Standesinitiative erachtet die Geschäftsleitung des Landrats als «den richtigen Schritt», wie sie in ihrer kürzlich verabschiedeten Landratsvorlage festhält.
Die Vorlage geht auf ein Verfahrenspostulat der 2. Vizepräsidentin des Landrats, Regula Steinemann (glp, Füllinsdorf), zurück, das der Landrat im Oktober vergangenen Jahres stillschweigend an die Geschäftsleitung überwiesen hatte.

