Politische Prozesse in den Gemeinden wieder möglich
sda. Im Kanton Baselland können bald wieder Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen durchgeführt werden. Dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Segen der ...
Politische Prozesse in den Gemeinden wieder möglich
sda. Im Kanton Baselland können bald wieder Gemeindeversammlungen und Einwohnerratssitzungen durchgeführt werden. Dies allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit dem Segen der Regierung.
Eine Ausnahmebewilligung macht die Baselbieter Regierung gemäss einer Mitteilung vom Dienstag vom «überwiegenden öffentlichen Interesse» abhängig. Ein solches liege bei dringlichen Geschäften sowie bei Beschlüssen über Investitionen und zu laufenden Projekten vor. Überdies verlangt die Regierung für Versammlungen und Sitzungen ein Schutzkonzept gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Um den Gesuchstellern die Arbeit zu erleichtern, stellt ihnen die Regierung ein Musterkonzept zur Verfügung.
Gesuche für die Durchführung von Einwohnerratssitzungen liegen der Regierung bereits aus Liestal, Pratteln, Allschwil, Reinach und Binningen vor. Sie sollen in den nächsten Tagen geprüft werden. Der Landrat hat seine Arbeit bereits am 2. April wieder aufgenommen, mit einer Sitzung im Congress Center Basel.
Wegen der Pandemie sind Veranstaltungen in der Schweiz seit dem 17. März nur noch unter restriktiven Bedingungen erlaubt. Mit der Regelung will die Regierung nun sicherstellen, dass die demokratischen Prozesse auch auf Gemeindeebene wieder aufgenommen werden können. Auch soll den Gemeinden ein Minimum an Planungssicherheit gewährt werden. Die neue Regelung gilt nicht nur für die Einwohnergemeinden, sondern ebenso für die Legislativorgane der Landeskirchen.
Für jene Gemeinden, die bis Ende Juni keine Gemeindeversamnmlung oder Einwohnerratssitzung durchführen, wird die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung zudem bis zum 30. September verlängert.