Haus an der Hauptstrasse 6 wird abgerissen
Nachdem der Eigentümer der Abrissverfügung eines maroden Wohnhauses in Läufelfingen nicht nachgekommen ist, wird der Kanton den Rückbau des Objekts auf Kosten des Eigentümers veranlassen.
Otto Graf
Die Tage der ...
Haus an der Hauptstrasse 6 wird abgerissen
Nachdem der Eigentümer der Abrissverfügung eines maroden Wohnhauses in Läufelfingen nicht nachgekommen ist, wird der Kanton den Rückbau des Objekts auf Kosten des Eigentümers veranlassen.
Otto Graf
Die Tage der Liegenschaft Hauptstrasse 6 in Läufelfingen sind gezählt. Der in Sissach wohnhafte Eigentümer hat die ihm vom Bauinspektorat auferlegte Frist, das langsam in sich zerfallende Wohnhaus bis zum 31. März abzubrechen, ungenutzt verstreichen lassen. Da der Eigentümer, wie Gemeindeverwalter Thomas Faulstich gegenüber der «Volksstimme» erklärte, die Rückbauverfügung offenbar rechtlich nicht angefochten hat, dürfte dem Abbruch wohl nichts mehr entgegenstehen. Wann die Bagger auffahren und wer den Auftrag ausführt, ist noch nicht bekannt und wird durch den Kanton entschieden. Das Objekt, ein seit über zehn Jahren leer stehendes Wohnhaus, befindet sich im westlichen Dorfbereich an der Hauensteinstrasse vis-à-vis der Gemeindeverwaltung. Es befindet sich baulich in einem bedenklichen Zustand. Das Dach ist an mehreren Stellen eingebrochen, wodurch immer wieder Ziegel herunterfallen. Diese stellen eine erhebliche Gefahr dar, wenn das rund 630 Quadratmeter haltende Grundstück betreten wird.
Kaufangebot blieb folgenlos
Seit mehr als zwei Jahren, sagte Faulstich weiter, bemühe sich der Gemeinderat, die unerfreuliche Situation zu einem guten Ende zu bringen. In Briefen und Telefongesprächen sei der Besitzer aufgefordert worden, das Objekt abzusichern. Ebenso hätten die Behörden vor Ort Augenscheine durchgeführt. Auf die Interventionen habe der Eigentümer zurückhaltend bis gar nicht reagiert. Selbst ein Kaufangebot der Gemeinde, mit der Absicht, das Gebäude abzureissen, sei im Sand verlaufen.
Am 15. November 2019 ordnete das Bauinspektorat den entscheidenden Ortstermin mit dem Eigentümer an und erliess anschliessend die Abbruch- und Räumungsverfügung der Liegenschaften Hauptstrasse 6 und 6a. Seither sind mehr als vier Wochen vergangen. Das Bauinspektorat, erklärte der Verwalter, habe kürzlich angedeutet, es werde das Dossier nun der für den Vollzug der erlassenen Verfügung zuständigen Amtsstelle übergeben. Somit stehen die Chancen gut, dass der Schandfleck von Läufelfingen endlich ausradiert werden kann.