Leben Bauern gefährlich?
10.03.2020 Baselbiet, LandwirtschaftKampagne gegen Todesfälle in der Landwirtschaft
Immer wieder kommt es zu Todesfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nun starten der Schweizer Bauernverband und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft eine Kampagne, die zur Verhütung schwerer Unfälle ...
Kampagne gegen Todesfälle in der Landwirtschaft
Immer wieder kommt es zu Todesfällen mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Nun starten der Schweizer Bauernverband und die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft eine Kampagne, die zur Verhütung schwerer Unfälle beitragen soll.
Brigitt Buser
Auf Nachfrage beim Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung in Sissach müssen laut VRV (Verkehrsregelverordnung) Artikel 106, Absatz 5, der am 1. Februar des vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, alle Traktoren ohne Kabinen mit Überrollbügel und Gurten nachgerüstet werden. Zudem wird im Ressort Sicherheitsschutz der Ausbildung zum Landwirt deutlich darauf hingewiesen, dass man sich auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen anschnallen soll.
Denn auch wenn in der Ausbildung zum Beruf Landwirt Sicherheit grossgeschrieben wird, kommt es immer wieder zu Unfällen. Viele verlaufen glimpflich, zu viele jedoch immer noch tödlich. 2019 kam es in der Schweiz zu 29 tödlichen Unfällen in der Landwirtschaft, 5 davon infolge Umstürzens landwirtschaftlicher Fahrzeuge. Dies sind deutlich weniger als im Jahr davor, in dem 46 Personen starben, davon 16 durch das Umstürzen von Fahrzeugen. Auch Lernende verloren ihr Leben.
Von einer Rückläufigkeit könne man jedoch nicht sprechen, liess die Beratungsstelle für Unfallverhütung in der Landwirtschaft (BUL) in einer Medienmitteilung verlauten, gab es doch im vergangenen Jahr ungefähr gleich viele tödliche Unfälle wie in den Jahren vor 2018. Am meisten Opfer gab es auch hier bei Fahrzeugstürzen mit Überschlag durch Abkommen von der Fahrbahn oder im Gelände.Vor allem diese Todesfälle hätten mit grosser Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, wären die Fahrzeugführer angeschnallt gewesen, so die BUL.
Gurte sollen Leben retten
Aus diesem Grund hat der Schweizer Bauernverband (SBV) in Zusammenarbeit mit der BUL Massnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit in der Schweizer Landwirtschaft erarbeitet. Dabei entstand eine Sensibilisierungskampagne für das Tragen von Gurten in landwirtschaftlichen Fahrzeugen in der ganzen Schweiz. Unter dem Titel «Schon geschnallt?» will sie unter Einbindung aller schweizweiten, landwirtschaftlichen Organisationen in der Landwirtschaft arbeitenden Personen mit verschiedenen Massnahmen aufzeigen, wie wenig es braucht, damit ein Fahrzeug kippt.
Es soll zudem sichtbar gemacht werden, dass angegurtete Fahrzeuglenker solche Unfälle mit grosser Wahrscheinlichkeit überleben. Es sei äusserst wichtig, nicht nur landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten nachzurüsten, sondern auch dafür zu sorgen, dass für die Fahrzeuglenker das Tragen von Gurten in allen Situationen zur Selbstverständlichkeit wird. Dadurch soll die Zahl der Todesfälle deutlich verringert werden.
Neben Fachartikeln, Infoblättern und Erklärvideos werden Beratungen, Vorträge und Schulungen angeboten, um eine schweizweite Prävention zu garantieren. Wortwörtlich vor Augen führen wollen die Initianten den Ablauf eines Unfalls: Mit einer Virtual Reality-Brille kann ein Traktorsturz visuell erlebt werden.
Die Kampagne läuft bis Ende Dezember 2021. Bis dann soll die Kernbotschaft von «Schon geschnallt?» alle in der Landwirtschaft tätigen Personen erreicht und auch motiviert haben, sich auch auf landwirtschaftlichen Fahrzeugen anzugurten. Denn «ohni Gurt bisch furt», dichten die Initianten der Kampagne.
Gurtetragpflicht in der Landwirtschaft
bbu. Ob man beim Traktorfahren Gurten tragen muss, hängt vom Einsatzgebiet ab. Bei Fahrten auf Strassen gilt das Strassenverkehrsgesetz. In der VRV (Verkehrsregelverordnung) Art. 3a, Abs. 1 steht: «Bei Fahrzeugen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, müssen Führer und mitfahrende Personen die vorhandenen Sicherheitsgurten während der Fahrt tragen.» Davon ausgenommen sind:
• Fahrten auf Feld- und Waldwegen sowie im Werkareal bis maximal 25 km/h
• das Manövrieren im Schritttempo
• Arbeitsmotorwagen und Traktoren bis maximal 25 km/h
Ist man mit dem Traktor auf dem Feld unterwegs, kommen das Unfallverhütungsgesetz (UVG) und die Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) zum Zug. Die darin enthaltenen Vorgaben gelten für Betriebe, die dauernd oder vorübergehend Arbeitnehmer beschäftigen.
Gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dennoch äusserst wichtig ist für die Initianten der Kampagne «schon geschnallt?», dass auf rein familiären Betrieben bei Traktorfahrten unter 25 km/h ebenfalls Sicherheitsgurten getragen werden.