Appell an Solidarität der Fasnächtler

  29.02.2020 Basel, Baselbiet, Politik, Fasnacht

Restaurants und Bars dürfen im normalen Rahmen offen bleiben

Alle Veranstaltungen im Rahmen der Basler Fasnacht vom 2. bis 4. März sind untersagt. Die Basler Regierung setzt damit die am Freitag veröffentlichte Verordnung des Bundesrats um, die jede Grossveranstaltung mit über 1000 Teilnehmenden verbietet.

sda. Untersagt sind laut Regierungsbeschluss alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Basler Fasnacht, wie gleich vier Regierungsräte an einer Medienkonferenz am Freitag verkündeten. Das betrifft insbesondere den Morgenstreich, die grossen Umzüge, die Guggenkonzerte, die Laternenausstellung, Schnitzelbankauftritte, aber auch Kehrausveranstaltungen nach den drei eigentlichen Fasnachtstagen.

Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (CVP) bezeichnete die Direktive als sehr bedauerlich, aber notwendig. Ein Aufeinandertreffen von 200 000 Menschen auf engem Raum sei bei der gegenwärtigen Entwicklung der Coronavirus-Epidemie nicht zu verantworten – und ist nach der aktuellen Verordnung des Bundesrats auch gar nicht mehr zulässig.

Restaurants bleiben offen
Sicherheitsdirektor Baschi Dürr präzisierte, dass alle Sonderregelungen während der drei Fasnachtstage ausser Kraft gesetzt seien und das normale Recht gelte. Das bedeutet, dass das Musizieren in der Nacht und öffentliche Ansammlungen untersagt sind. Ein Ausgehverbot werde aber nicht verhängt. Restaurants und Bars dürfen im normalen Rahmen offen bleiben.

Dürr appellierte an die Eigenverantwortung und die Solidarität der Fasnächtler, den Absage-Entscheid mitzutragen und umzusetzen. Die Polizei werde anwesend sein, allfällig herumziehende Fasnachtsgruppen aufklären, sie ermahnen und im Bedarfsfall auch Sanktionen ergreifen.

Pia Inderbitzin, Obfrau des Fasnachts-Comités, rief trotz grossem Bedauern alle aktiven Fasnächtler auf, sich an die Weisungen der Behörden zu halten. Auf die Frage, ob allenfalls ein Verschiebungstermin infrage kommen könnte, konnte sie keine Antwort geben. Regierungsrat Engelberger sagte aber, dass das Thema Coronavirus noch längere Zeit virulent bleiben werde.

Auch das Theater Basel betroffen
Das Veranstaltungsverbot bis vorläufig 15. März gilt nicht nur für die Fasnacht, sondern für alle Anlässe mit über tausend Personen. Das tangiert zum Beispiel auch das Theater Basel, das alle Vorstellungen auf der grossen Bühne absagen muss. Auch kleinere Veranstaltungen muss das Gesundheitsdepartement einer Risikoabwägung unterziehen.

Engelberger unterrichtete über den aktuellen Stadt der Ausbreitung des Coronavirus in Basel-Stadt: Bis Freitag seien am Universitätsspital Basel 119 Verdachtsfälle getestet worden. Zwei Fälle wiesen positive Resultate aus, 57 Tests verliefen negativ und in 60 Fällen sei das Resultat noch ausstehend. Erziehungsdirektor Conradin Cramer gab bekannt, dass die Schulen beim aktuellen Stand der Dinge nach den Fasnachtsferien wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen würden. Das gelte aktuell auch für Kindertagesstätten, mit Ausnahme der Institution in Riehen, in der die infizierte Basler Erzieherin gearbeitet hat.

«Tief besorgt» über die wirtschaftlichen Auswirkungen äusserte sich in einer Stellungnahme vom Freitag der basel-städtische Wirteverband. Für viele Gastbetriebe seien die Fasnachtstage umsatzmässig von grosser Bedeutung. Der Verband fordert «Überbrückungshilfen» sowie ein «Entlastungs- und Unterstützungsprogramm».

Absagen auch in Baselland
Auch die Baselbieter Regierung sieht sich gezwungen, die bundesrätliche Verordnung umzusetzen und verschiedene Veranstaltungen abzusagen. Das betrifft unter anderem den «Chienbäse» vom Sonntag in Liestal sowie diverse Bauernfasnachtsumzüge in Liestal, Sissach und weiteren Gemeinden.

 


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