Was darf der Klimaschutz kosten?
14.01.2020 BaselbietDie Parlamentsdebatte ums neue Baselbieter Energiepaket verspricht spannend zu werden. Für die Jahre 2020 bis 2025 beantragt die Regierung jährlich 4 Millionen Franken. Die Umweltschutz- und Energiekommission fordert 6 Millionen.
Christian Horisberger
Darüber, dass ...
Die Parlamentsdebatte ums neue Baselbieter Energiepaket verspricht spannend zu werden. Für die Jahre 2020 bis 2025 beantragt die Regierung jährlich 4 Millionen Franken. Die Umweltschutz- und Energiekommission fordert 6 Millionen.
Christian Horisberger
Darüber, dass das Gebäudesanierungsprogramm des Kantons, das Baselbieter Energiepaket, fortgeführt wird, herrscht in der Politik Einigkeit. Denn das erste, auf zehn Jahre ausgelegte Programm, das Ende 2019 ausgelaufen ist, hat die Erwartungen vollumfänglich erfüllt, wenn nicht gar übertroffen: Die CO2-Ersparnis beträgt 6000 Tonnen pro Jahr, was ziemlich genau der Zielvorgabe entspricht. Und die 50 Millionen Franken Fördermittel des Kantons lösten nahezu das Doppelte an Subventionen des Bundes aus.
Massiv höher als 2009 geplant sind die Investitionen der Hauseigentümer ausgefallen: Bereits nach acht von zehn Jahren lagen diese gemäss Regierungsvorlage bei 631 Millionen Franken (erwartet in zehn Jahren: 300 Millionen). Ein grosser Teil der Hauseigentümer steckten ihr Geld in bauliche Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Auch in diesem Punkt wurde die Zielvorgabe pulverisiert: Über die zehn Jahre wurde eine Energieeinsparung von insgesamt 171 000 Kilowattstunden (kW/h) pro Jahr angepeilt, nach acht Jahren waren es bereits 247 000. Bei einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mit vier Bewohnern geht man von einem Jahresverbrauch von 4500 kW/h aus.
Ende 2019 ist das Programm nun ausgelaufen. Die frühere Baudirektorin Sabine Pegoraro hatte geplant, es nahtlos weiterzuführen und nicht wie bis anhin aus der allgemeinen Staatskasse zu finanzieren, sondern aus einem Topf, der mit einer neuen Energieabgabe gefüllt wird. Doch erlitt diese neue Abgabe an der Urne Schiffbruch. Stattdessen erarbeitete die Direktion Pegoraro eine neue Vorlage mit einem von 5 auf 3 Millionen Franken jährlich gekürzten Förderbeitrag des Kantons aus, der nach Widerstand in der Vernehmlassung um 1 Million auf 4 Millionen Franken erhöht wurde.
Die Regierung begründete die Kürzung mit höheren Beiträgen vom Bund. Dieser stellt dem Baselbiet einen Sockelbeitrag von jährlich 2,8 Millionen Franken zur Verfügung; zudem legt Bern auf jeden Subventionsfranken aus Liestal 2 Franken drauf.
Förderkatalog reduziert
Um die vollen Bundessubventionen abschöpfen zu können, will der Kanton gemäss Vorlage allerdings nur noch Zuschüsse an Massnahmen leisten, die auch im Katalog des Bundes enthalten sind. Beiträge an einige bisher unterstützte Investitionen sollen gestrichen werden. Besonders ins Gewicht fallen dürften dabei der Wegfall der Förderbeiträge für den Ersatz von Fenstern und der Isolation von Kellerdecken. Ebenfalls nicht mehr subventionsberechtigt sind Holzfeuerungen in Neubauten, sondern nur noch beim Ersatz bestehender Elektro- oder fossiler Heizungen.
Luft-/Wasser-Wärmepumpen mit oder ohne Erdsonde hingegen werden künftig nicht nur beim Ersatz einer Elektroheizung mitfinanziert, sondern auch, wenn sie anstelle einer Ölheizung installiert werden. Nicht unterstützt werden wie bisher Photovoltaikanlagen – dafür stehen Fördermittel aus einem anderen Topf zur Verfügung. Thermische Solaranlagen hingegen erhalten Beiträge, wenn auch nur noch auf bereits bestehenden Gebäuden. Bisher waren Neubauten inbegriffen.
Die Vorlage war in der Beratung der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) des Landrats umstritten. Nicht die Stossrichtung, sondern die Schubkraft: Die vom Bund bis 2050 angepeilte Klimaneutralität könne mit der beantragten Ausgabenbewilligung nicht erreicht werden, wurde argumentiert. Dafür brauche es «einen deutlich stärkeren Anreiz», heisst es im Kommissionsbericht.
Die UEK erhöhte den Beitrag mit 8 zu 5 Stimmen von 4 auf 6 Millionen Franken jährlich; insgesamt auf 36 Millionen Franken in sechs Jahren. Die Kommissionsminderheit, die mit 30 Millionen hätte leben können, argumentiert, dass sie befürchte, dass der deutlich höhere Betrag das Vierfünftelmehr im Rat verfehlen und damit eine Volksabstimmung notwendig werden könnte.
Die Volksabstimmung zur Anpassung des kantonalen Energiegesetzes ist aufgrund des Abstimmungsergebnisses in der Kommission wahrscheinlich. In der Vernehmlassung hatten sich SVP, FDP und CVP für weniger als 6 Millionen Franken pro Jahr ausgesprochen. SP und Grüne wollten gar 10 Millionen ausgeben. Die Gemeindeverbände hatten in der Vernehmlassung für 5 oder 7 Millionen plädiert.
Wie beziehungsweise mit welchen Partnern das Energiepaket umgesetzt wird, lässt die Vorlage offen. Dies werde die Regierung zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, heisst es bei der Bau- und Umweltschutzdirektion auf Anfrage. Fürs erste Paket hatte der Kanton mit der Wirtschaftskammer und dem HEV Baselland kooperiert.