Start zur engen Zusammenarbeit
07.01.2020 Arboldswil, Kirche, Lupsingen, Gemeinden, Ziefen, Bezirk WaldenburgDrei Kirchgemeinden kooperieren, fusionieren aber nicht
Die reformierten Kirchgemeinden haben immer weniger finanziellen Spielraum. Das ruft nach Kooperationen. Die Kirchgemeinde Ziefen-Lupsingen-Arboldswil hat sich zusammen mit zwei benachbarten Kirchgemeinden nun auf den Weg ...
Drei Kirchgemeinden kooperieren, fusionieren aber nicht
Die reformierten Kirchgemeinden haben immer weniger finanziellen Spielraum. Das ruft nach Kooperationen. Die Kirchgemeinde Ziefen-Lupsingen-Arboldswil hat sich zusammen mit zwei benachbarten Kirchgemeinden nun auf den Weg gemacht.
Beat Ermel
Laut der Stabsstelle Kirchen- und Gemeindeentwicklung der Reformierten Kirche Baselland (REFBL) ist die Kirchenlandschaft auch im Baselbiet im Umbruch. Die Kirchen verschwinden aus Teilen des öffentlichen Lebens. Die Mitgliederzahlen und damit verbunden die finanziellen Mittel sind im Abwärtstrend. Da die bestehenden Dienstleistungsangebote der Kirchen aber weiterhin in Anspruch genommen werden, resultiert eine äusserst anspruchsvolle Finanzierungsproblematik. Die Kirchgemeinden sind in unterschiedlichem Mass davon betroffen – demnach ist auch der Handlungsdruck unterschiedlich gross.
Einzelne Kirchgemeinden haben sich deshalb bereits auf den Weg gemacht, Aufgaben gemeinsam zu lösen. So auch die Reformierte Kirchgemeinde Ziefen-Lupsingen-Arboldswil. Deren Kirchgemeindeversammlung hat sich im vergangenen November mit 45 zu 13 Stimmen bei 7 Enthaltungen für eine engere Zusammenarbeit mit den Kirchgemeinden Reigoldswil-Titterten und Bretzwil-Lauwil («3 K») ausgesprochen.
Gemeinsame Dienstleistungen
Wie im «Kirchenboten» berichtet, wird mit der Pensionierung des Ziefner Pfarrers Hans Bollinger Ende dieses Jahres die neu 50-Prozent-Pfarrstelle nicht mit einer weiteren Pfarrperson besetzt, sondern von den Pfarrämtern der beiden Nachbargemeinden in einem Umfang von je 20 bis 30 Stellenprozenten übernommen. Gemäss dem Variantenbeschrieb wird ein vierköpfiges Pfarrteam die kirchlichen Aufgaben von «3 K» wahrnehmen.
Andreas Furler, Präsident der Kirchenpflege Ziefen-Lupsingen-Arboldswil, präzisierte gegenüber der «Volksstimme»: «Die drei Kirchgemeinden bleiben eigenständig, nutzen jedoch Synergien und möchten gemeinsame Angebote und Dienstleistungen erbringen.» Der Mitgliederrückgang und die damit verbundene Reduktion der Stellenprozente hätten die Kirchgemeinde veranlasst, sich auf die neue Situation einzustellen.
Die Totalrevision der Kirchenverfassung und die Revision der Finanzordnung legen die neuen Rahmenbedingungen für die Kirchgemeinden fest. Die Neuregelung zur Finanzierung der Kirchgemeinden stellt kleinere Kirchgemeinden vor grosse Herausforderungen. Die Bedürfnisse der Mitglieder haben sich gemäss Furler stark gewandelt: «Religion, Seelsorge und Glaube finden heute immer mehr nicht nur in Gottesdiensten statt.» Angebote und Dienstleistungen müssten deshalb vermehrt auf die Zielgruppen ausgerichtet werden.
Einschneidende Veränderungen
Die an der Kirchgemeindeversammlung vorgestellte Neuausrichtung habe die Mitglieder überzeugt, dass sich nun die Chance biete, die Herausforderungen der Zukunft aktiv zu gestalten. Die im Bearbeitungsprozess stets miteinbezogenen Mitglieder würden den Bedarf an Veränderungen mehrheitlich einsehen. Dass einschneidende Veränderungen gerade älteren Mitgliedern zu schaffen machen, sei verständlich. Sie können sich noch an jene Zeiten erinnern, als die Kirche eine wichtige Stütze des Dorfes und der gesamten Gesellschaft war. Am meisten sei die Befürchtung geäussert worden, dass Leistungen abgebaut und weniger Gottesdienste stattfinden würden.
Nun gehe es darum, den mit der Kirchverwaltung abgestimmten Kooperationsentscheid umzusetzen und mit konkreten Inhalten zu füllen. Das weitere Vorgehen werde in enger Zusammenarbeit mit der Kirchverwaltung vorangetrieben. «Wir werden nun die Schwerpunkte der Angebote und Dienstleistungen in unserer Kirchgemeinde neu festlegen und diese dann innerhalb von ‹3 K› aufteilen», sagt Furler.
Die Zusammenarbeit in «3 K» und die bezogenen Leistungen aus den jeweils beiden anderen Kirchgemeinden sollen dann in einem entsprechenden Zusammenarbeitsvertrag geregelt werden. Diese Arbeit wird in den ersten Monaten des laufenden Jahres viel Zeit in Anspruch nehmen. Sobald das Vertragswerk steht, werde dieses in den drei Kirchgemeinden an einer ordentlichen Versammlung zur Genehmigung vorgelegt.