Katzenasyl steht vor dem Aus
23.01.2020 Bezirk Sissach, BucktenBetreiber zieht vor Gericht
Seit das «Katzenasyl zur letzten Zuflucht» in Buckten vergangenen Sommer von der Polizei durchsucht worden ist, sind die Spendeneinnahmen um über 40 Prozent eingebrochen. Asyl-Betreiber Günther Weber hat das laufende Verfahren ans Gericht ...
Betreiber zieht vor Gericht
Seit das «Katzenasyl zur letzten Zuflucht» in Buckten vergangenen Sommer von der Polizei durchsucht worden ist, sind die Spendeneinnahmen um über 40 Prozent eingebrochen. Asyl-Betreiber Günther Weber hat das laufende Verfahren ans Gericht weitergezogen.
Michèle Degen
Am Morgen des 5. Augusts 2019 fuhr die Polizei im Galgenacher in Buckten vor und durchsuchte das «Katzenasyl zur letzten Zuflucht». Grund für die Hausdurchsuchung war der Verdacht auf Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung sowie auf Betrug und Veruntreuung (die «Volksstimme» berichtete). Neben zahlreichen Dokumenten wurden bei der Hausdurchsuchung 22 Katzen beschlagnahmt. Rund 65 Katzen haben sich zu diesem Zeitpunkt gemäss dem Katzenasyl-Betreiber in dem Haus aufgehalten.
Das Verfahren gegen Weber läuft noch immer und die beschlagnahmten Katzen sind noch immer in einem Tierheim fremdplatziert. Doch das «Katzenasyl» steht nach Angaben von Betreiber Günther Weber vor dem Aus: Die Spendeneinnahmen seien seit der Hausdurchsuchung und der medialen Berichterstattung darüber um über 40 Prozent zurückgegangen, sagt Weber und legt als Beweis zwei Kontoauszüge vor. «Es muss sofort etwas passieren, sonst gehen Ende des kommenden Monats im Asyl die Lichter aus», sagt Weber.
Das «Katzenasyl zur letzten Zuflucht» exisitert seit 1986 und gibt in erster Linie Katzen ein Zuhause, die aufgrund ihres Alters, ihres Verhaltens oder eines Handicaps als nicht mehr platzierbar gelten und andernfalls getötet würden. Auch verwilderte Tiere und solche, deren Besitzer verstorben oder nicht in der Lage sind, die Aufnahmegebühren für ein Tierheim zu bezahlen, werden aufgenommen. Eine Aufnahmegebühr wird nicht verlangt.
Weber hatte bereits vor der Hausdurchsuchung über mehrere Monate mit dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) zu tun. Eine erste unangemeldete Hausdurchsuchung führte das Amt am 11. September 2018 aufgrund von Meldungen durch Drittpersonen durch. Dabei habe das ALV «zahlreiche tierschutzrelevante Mängel» festgestellt und Massnahmen angeordnet. Nicht alle davon hat Weber umgesetzt, weil sie nicht gesetzlich festgehalten und finanziell nicht tragbar seien, sagt der Asyl-Betreiber. Aufgrund dessen ordnete das ALV im Frühling verschiedene Massnahmen per Verfügung an. Gegen diese reichte Weber Beschwerde ein. Der Regierungsrat wies sie vergangenen Oktober ab. Damit will sich Weber jedoch nicht zufriedengeben.
Fall ist beim Gericht hängig
Die vom Kantonstierarzt aufgezeichneten Mängel seien zum Grossteil ungerechtfertigt oder er sei bereits im Begriff gewesen, diese zu beheben, sagt Weber. Als Beispiel führt er die Zahngesundheit der Katzen an, die bei vielen Tieren bemängelt wurde. «Ich habe in den vergangnen Jahren immer wieder Zahnsanierungen bei den Katzen durchführen lassen, wann immer es die Finanzen zuliessen», sagt Weber. Derzeit sei eine der Katzen gerade wieder beim Tierarzt für eine solche Behandlung. Auch die Tiere, die bei der letzten Kontrolle im August 2019 beschlagnahmt wurden, hätten abgesehen von ihren Altersbeschwerden gesund auf ihn gewirkt.
Weber möchte die 22 beschlagnahmten Katzen nach wie vor zurückbekommen. Mit seinem Anwalt zieht er das Verfahren weiter ans Kantonsgericht.
Kommt es so weit, dass das Katzenasyl schliessen muss, würde er alles verlieren, sagt Weber: «Dann wäre mein Engagement der vergangenen 34 Jahre, in denen es das Katzenasyl gibt, vergebens gewesen.» Er müsste die 40 Katzen, die derzeit im Katzenasyl leben, ebenfalls abgeben oder einschläfern lassen. Ausserdem müsste er die beiden Teilzeit-Angestellten, die seit vergangenem September im Asyl arbeiten, entlassen. Auch sein Haus würde er in diesem Fall verlieren.