HERZBLUT
31.12.2019 GesellschaftDemokratie – das ist auch gelebte Willkür
Die Bürger von Bubendorf haben dem ehemaligen Kirchenasylanten Hamdi Halili, bislang Bürger aus dem Kosovo, kurz vor Weihnachten den roten Pass verweigert – zum zweiten Mal, trotz vorhergehender Rüge ...
Demokratie – das ist auch gelebte Willkür
Die Bürger von Bubendorf haben dem ehemaligen Kirchenasylanten Hamdi Halili, bislang Bürger aus dem Kosovo, kurz vor Weihnachten den roten Pass verweigert – zum zweiten Mal, trotz vorhergehender Rüge des Kantonsgerichts. Wir haben darüber berichtet.
Die Versammlung, bei der die Medien in der entscheidenden Phase nicht zugelassen waren, war offenbar denkwürdig. Nach allem, was trotz des Ausschlusses der schreibenden Zunft zu lesen war, machte der Bürgerrat keine besonders gute Falle. Und Hamdi Halili kann einem leidtun. Zumindest aus der Distanz gesehen hätte man ihm die Einbürgerung gegönnt, zumal diese zuvor schon seiner Familie gewährt worden ist. Dass die stimmberechtigten Familienmitglieder von der Abstimmung ausgeschlossen wurden und die Ablehnung wohl nur deshalb knapp zustande kam, wirft Fragen auf. Dieser Punkt gehört geklärt – ungeachtet dessen, ob Halilis nun Beschwerde führen oder nicht.
Losgelöst von den vielleicht berechtigten Kritikpunkten an der Versammlungsführung, halte ich diese Abstimmung insgesamt etwas für eine Farce. Denn den Bürgern wurde die Halili-Einbürgerung zur demokratischen Entscheidung unterbreitet, obwohl nach dem Urteil des Kantonsgerichts streng genommen nur ein Ja wohlgefällig war, da Halili die Einbürgerungskriterien nach rationalen Massstäben offenbar erfüllt. Bei diesem Nein steht nun im Raum, dass Kanton oder Gerichte einschreiten werden, die das Bürgervotum erneut aufheben könnten.
Eine solche Abstimmung, bei der letztlich nur ein zustimmendes Resultat möglich ist, ist ein Witz. So funktioniert unsere direkte Demokratie nicht. Es gibt bei Volksabstimmungen immer ganz viele mehr oder weniger edle Motive für ein Ja oder Nein, häufig spielen auch unheilige Allianzen zusammen. Erklären muss sich der Stimmbürger für sein Stimmverhalten nie. Dass ein Volksentscheid, bei dem auch Emotionen mitspielen, nachträglich gegenüber einem Gericht rechtsgültig begründet werden muss, ist kaum möglich. Demokratie ist Meinung – und ein Stück weit immer auch Willkür. Wer Willkür ausschliessen will, will den demokratischen Entscheid nicht.
Solche Abstimmungen wie zuletzt in Bubendorf sollte man sich mit Rücksicht auf alle Beteiligten ersparen. Entweder man macht die Einbürgerung ganz und gar zum gerichtsüberprüfbaren Verwaltungsentscheid, oder man steht dazu, dass ein Volksentscheid so zu akzeptieren ist, wie er gefallen ist. Ein groteskes Mittelding, bei dem die Demokratie vor allem noch folkloristische Fassade ist, verträgt es hingegen nicht.
Ich könnte mit beiden eindeutigen Varianten leben, wobei mir der Einbürgerungsentscheid durch Handerheben an der Bürgergemeindeversammlung nach wie vor sympathischer ist. Die Schweiz, das ist gelebte Demokratie. Was liegt näher, als das Stimmrecht auf urdemokratische Weise zu erteilen, wie das seit vielen Generationen üblich ist? Dies jedenfalls sagt mein demokratisches Gefühl. Und das ist nicht justiziabel.
David Thommen, Chefredaktor «Volksstimme»


