Empfehlung zur Ablehnung
Zum Artikel «Viel zu stimmen, wenig zu diskutieren» in der «Volksstimme» vom 5. November, Seite 4
Mit der Abstimmung über das Staatsbeitragsgesetz wird dem Stimmbürger ein Gesetz vorgelegt, das wohl in Bezug ...
Empfehlung zur Ablehnung
Zum Artikel «Viel zu stimmen, wenig zu diskutieren» in der «Volksstimme» vom 5. November, Seite 4
Mit der Abstimmung über das Staatsbeitragsgesetz wird dem Stimmbürger ein Gesetz vorgelegt, das wohl in Bezug auf Spannung und Faszination auf der Rangliste weit hinten liegt. Das Staatsbeitragsgesetz will eine Transfersumme von 620 Millionen Franken steuern, die vom Kanton an externe Dienstleister fliessen. Diese Summe ist fast ein Viertel der gesamten Staatsausgaben unseres Kantons. Dass dieser Betrag gesteuert und damit zweckmässig verwendet werden soll, ist unbestritten.
Das Gesetz selbst ist leider ein sehr unglücklicher Versuch, sich dieser Sache anzunehmen. Statt die korrekte Ausgestaltung und Führung dieser Leistungsvereinbarungen zu regeln, räumt das Gesetz praktisch ausschliesslich der Verwaltung Rechte ein und will die Transferausgaben mittels Kontrollen und Strafbestimmungen regeln. Die FDP hat die Vorlage bereits in der Vernehmlassung als in dieser Form unnötig abgelehnt. Warum im Besonderen Vertreter von Leistungserbringern des Kantons dies nicht ebenfalls taten, ist nicht ganz nachvollziehbar.
Ich bin überzeugt, dass dieses Gesetz die Verwaltung aufblähen und die Partnerschaft zwischen Kanton und Leistungserbringern im sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich stark belasten würde. Am Ende wäre es dennoch wirkungslos, denn die Kontrollen vermögen die mangelhaften Leistungsvereinbarungen nicht zu kompensieren.
Darum empfehle ich Ihnen ein Nein zum Staatsbeitragsgesetz am 24. November.
Stefan Degen, Landrat FDP, Gelterkinden