Keine kantonale Abstimmung mehr
sda. Im Kanton Baselland wird den Kirchgemeinden die Fusion vereinfacht. Der Landrat hat gestern eine entsprechenden Änderung des Kirchengesetzes begrüsst.
Baselbieter Kirchen sollen für den Zusammenschluss von Kirchgemeinden ...
Keine kantonale Abstimmung mehr
sda. Im Kanton Baselland wird den Kirchgemeinden die Fusion vereinfacht. Der Landrat hat gestern eine entsprechenden Änderung des Kirchengesetzes begrüsst.
Baselbieter Kirchen sollen für den Zusammenschluss von Kirchgemeinden künftig auf eine kantonsweite Urnenabstimmung unter ihren Mitgliedern verzichten können. Die Vorlage war im Kantonsparlament unbestritten.
Bisher mussten in den Verfassungen der Landeskirchen die einzelnen Kirchgemeinden bezeichnet sein. Eine Zusammenlegung oder Trennung einzelner Kirchgemeinden konnte somit nur über Verfassungsänderungen vorgenommen werden. Eine vom Landrat im November stillschweigend an die Baselbieter Regierung überwiesene Motion aus EVP-Kreisen hatte verlangt, diese Hürde zu beseitigen.
Aufgrund der Gesetzesänderung müssen die Landeskirchen künftig in ihrer jeweiligen Kirchenverfassung den innerkirchlichen Erlass festlegen, der ihre Gliederung in Kirchgemeinden regelt. So soll den Kirchen offenstehen, die Auflistung der Kirchgemeinden in einem anderen Erlass als ihrer Verfassung festzuhalten. Eine Auflistung bleibt jedoch notwendig, weil dies die Kantonsverfassung vorgibt.