Eingriff in die Kantonsautonomie
07.06.2019 Baselbiet, Gemeinden, PolitikDaniela Schneeberger kritisiert Bundesamt für Raumentwicklung
Nationalrätin Daniela Schneeberger macht die Mängelrüge des Bundes am Kantonalen Richtplan in Bern zum Thema. Sie sieht darin einen Verstoss gegen die Bundesverfassung und das Eidgenössische ...
Daniela Schneeberger kritisiert Bundesamt für Raumentwicklung
Nationalrätin Daniela Schneeberger macht die Mängelrüge des Bundes am Kantonalen Richtplan in Bern zum Thema. Sie sieht darin einen Verstoss gegen die Bundesverfassung und das Eidgenössische Raumplanungsgesetz.
Christian Horisberger
Das Bundesamt für Raumentwicklung hat kürzlich den Baselbieter Richtplan mit Auflagen bewilligt: Etliche Gemeinden müssten ihre Bauzonen in den kommenden Jahren überprüfen und gegebenenfalls zurückzonen (die «Volksstimme» berichtete). Die Baselbieter Raumplaner sind über den Auftrag zum Nachbessern so wenig erfreut wie die Gemeinden. Es handle sich um einen Eingriff in die Kantonsautonomie, so die Kritik. Die Raumplanung sei Hoheitsgebiet der Kantone.
Ins gleiche Horn bläst jetzt Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP, Thürnen). Nach ihrer Auffassung verstösst der Bundesrat mit dem Richtplan-Beschluss gegen die Bundesverfassung und das eidgenössische Raumplanungsgesetz. «Der Bund mischt sich in kantonale Angelegenheiten ein», sagt Schneeberger, denn der Vollzug in der Raumplanung sei laut Gesetz Kantonssache.
Aufgrund von Informationen der Baudirektionsvorsteherin Sabine Pegoraro und Kantonsplaner Martin Kolb gehe sie davon aus, dass das Baselbiet bei der Ausarbeitung seines Richtplans die Vorschriften beachtet und seine Hausaufgaben korrekt gemacht hat. Planung und Begründung der kantonalen Raumplaner erscheinen ihr plausibel. Deshalb halte sie es für «fragwürdig, dass der Bund hier reinfunkt».
«Verwaltung am Drücker»
Die für den Ständerat kandidierende Nationalrätin hat am Dienstag in der grossen Kammer eine Interpellation zum Thema eingereicht. Sie will unter anderem wissen: «Teilt der Bundesrat die Auffassung, wonach die Raumplanung Sache der Kantone ist (Art 75 BV)?» Oder: «Ist er auch der Auffassung, dass von diesem Grundsatz nur abgewichen werden darf, wenn dafür eine klare rechtliche Grundlage vorliegt?» Schneeberger glaubt die Antworten darauf bereits zu kennen, nachdem sie die Gesetze und Verordnungen konsultiert habe. Sie wolle vom Bundesrat eine Bestätigung und ihn gleichzeitig sensibilisieren: Raumplanung ist Kantonshoheit. «Manchmal ist in Bern die Verwaltung stark am Drücker und der Bundesrat weniger involviert», sagt die Freisinnige zur «Volksstimme».
Darüber hinaus versucht sie, den Bundesrat zu animieren, das Baselbiet vom Haken zu lassen, ohne dass er das Gesicht verliert: «Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es sich beim genannten Genehmigungsauftrag nicht um eine bindende Verpflichtung des Kantons handeln kann, sondern allenfalls um eine Empfehlung des Bundesrats an die Adresse des Kantons Baselland?», fragt sie. Zudem erkundigt sich Schneeberger, ob weitere Kantone von dieser Anordnung betroffen sind.
Kantonsplaner Martin Kolb begrüsst Schneebergers Vorstoss. Die kantonalen Behörden hätten ansonsten nicht die Möglichkeit, die Haltung des Bundesrats in Erfahrung zu bringen; sie stünden ausschliesslich in Kontakt mit Mitarbeitern des Bundesamts für Raumentwicklung. Für ihn als kantonalen Raumplaner sei es hilfreich, wenn aus der Interpellationsantwort klar hervorgeht, ob es mit dem Raumplanungsgesetz vereinbar ist, dass der Bund vorschreibt, wie gross die Bauzonen in den einzelnen Gemeinden sein dürfen.
Bis zur Herbstsession erwartet Daniela Schneeberger die Antwort des Bundesrats. Die wolle sie mit dem Kanton anschauen und erst dann beurteilen, ob sie weitere Schritte unternehmen wird.