Meistens wird bei Abstimmungsvorlagen kontrolliert, ob deren Inhalt der Bundesverfassung entspricht. Nur bei der EU-Waffenrichtlinie nicht. Diese verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung, die in Art. 23 die Vereinigungsfreiheit gewährleistet. Abs. 3 besagt: «Niemand darf ...
Meistens wird bei Abstimmungsvorlagen kontrolliert, ob deren Inhalt der Bundesverfassung entspricht. Nur bei der EU-Waffenrichtlinie nicht. Diese verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung, die in Art. 23 die Vereinigungsfreiheit gewährleistet. Abs. 3 besagt: «Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung beizutreten oder anzugehören.» Aber genau das wird mit der Waffenrichtlinie verlangt. Wer eine unter das Verbot fallende Waffe erwerben will, muss Mitglied in einem Schützenverein sein oder den Behörden fünf beziehungsweise zehn Jahre nach Erwerb der Waffe nachweisen, dass er regelmässig mit ihr geschossen hat. Eine Bedürfnisnachweispflicht, die das Volk 2011 explizit abgelehnt hat.
In der Einleitung zur Bundesverfassung steht: «… im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben.» Mit der neuen EU-Waffenrichtlinie wird die Vielfalt beeinträchtigt. Die Schützenvereine werden nicht mehr Mitglieder haben als bisher. Im Gegenteil: Die Schützen, die aus Tradition nur das Eidgenössische Feldschiessen absolvieren, werden die Schiesstätigkeit aufgeben, da die administrativen Umtriebe dafür viel zu aufwendig wären. Und die Schützenvereine, die mit viel Freiwilligenarbeit einen kulturellen Beitrag an Tradition und Gemeinschaft leisten, werden über kurz oder lang aus dem Vereins- und Dorfleben verschwinden.
Die EU hat bereits im Vorfeld angekündigt, dass die EU-Waffenrichtlinie nur ein erster «Meilenstein» ist. Ein Meilenstein ist ein Ereignis von besonderer Bedeutung und teilt einen Projektverlauf in überprüfbare Etappen mit Zwischenzielen. Für die EU ist die neue Waffenrichtlinie ein Zwischenziel mit «kleinen gesetzlichen Anpassungen», das Endziel ist das Verbot von halbautomatischen Waffen und grosskalibrigen Jagdwaffen. Weshalb glauben Schweizer Bürger immer wieder, alles genau so machen zu müssen, wie es die EU vorgibt? Deutschland verstösst momentan gegen 27 Artikel des Schengen-Dublin-Abkommens und wir Schweizer müssten, um gesetzeskonform zu sein, unsere Bundesverfassung überarbeiten.
Wir lassen uns aber von Brüssel nichts vorschreiben. Deshalb ein klares Nein zur EU-Waffenrichtlinie.
Maja Scherrer, Bennwil