EU-Waffenrichtlinie als «Meilenstein» mit Folgen
14.05.2019 AbstimmungenMeistens wird bei Abstimmungsvorlagen kontrolliert, ob deren Inhalt der Bundesverfassung entspricht. Nur bei der EU-Waffenrichtlinie nicht. Diese verstösst eindeutig gegen die Bundesverfassung, die in Art. 23 die Vereinigungsfreiheit gewährleistet. Abs. 3 besagt: «Niemand darf ...