Entlassung «kostet» 95 000 Franken
23.05.2019 Baselbiet, Tecknau, Gemeinden, PolitikRechnung mit einer halben Million Überschuss
ch. Wenn das kein Grund zum Feiern ist: Die Einwohnergemeinde Tecknau machte 2018 einen Gewinn von 550 000 Franken, dies bei Ausgaben von rund 3,5 Millionen Franken. Da verwundert es nicht, dass die Gemeindeversammlung am ...
Rechnung mit einer halben Million Überschuss
ch. Wenn das kein Grund zum Feiern ist: Die Einwohnergemeinde Tecknau machte 2018 einen Gewinn von 550 000 Franken, dies bei Ausgaben von rund 3,5 Millionen Franken. Da verwundert es nicht, dass die Gemeindeversammlung am Dienstag die Rechnung für das vergangene Jahr ohne Beanstandung und ohne Gegenstimme gutgehiess.
Massgeblich zum herausragenden Ergebnis beigetragen haben Mehreinnahmen bei den Steuern (+230 000 Franken), die Auszahlung von Ergänzungsleistungen des Kantons als Konsequenz der Fairness-Initiative (+40 000 Franken) oder eine Subvention des Bundes für die Photovoltaikanlage auf dem Dach des Primarschulhauses (+55 000 Franken). Weniger ausgegeben wurde unter anderem im Bereich der sozialen Sicherheit (-80 000 Franken). Um denselben Betrag tiefer fielen auch die Lohnkosten der Primarschule aus.
Rechtshändel mit Schulleiterin
Jene Minderausgaben allerdings wurden überkompensiert durch einen Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und der ehemaligen Schulleiterin. Gegen ihre Entlassung während der Probezeit Ende 2017 hatte sie erst ohne Erfolg beim Regierungsrat geklagt und dann zweitinstanzlich vor dem Baselbieter Kantonsgericht Recht erhalten. Ende März 2019 sei nun ein Vergleich abgeschlossen worden, womit die Sache erledigt sei, heisst es in den Erläuterungen zur Rechnung. Die juristische Auseinandersetzung dürfte die Gemeindekasse mit 95 000 Franken belasten; darin enthalten sind Lohnnachzahlung, Anwalts- und Gerichtskosten.
Mit der Entlassung befasste sich auch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission der Gemeinde. In ihrem Bericht hält sie fest, dass der Kindergarten- und Primarschulrat seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommen habe. Die Niederlage vor Kantonsgericht sei vor allem auf «einen protokollarischen Mangel» zurückzuführen, der «zudem wohl einen gewissen juristischen Interpretationsspielraum beinhaltet». Die Kommission empfiehlt, künftig bei ähnlich gelagerten Fällen frühzeitig einen externen juristischen Beistand beizuziehen und allenfalls den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu prüfen. Die Gemeindeversammlung nahm den Bericht ohne Wortbegehren zur Kenntnis.
Neues RGPK-Mitglied
Glatt über die Bühne gingen auch die weiteren Geschäfte: Das nachgebesserte Reglement zur familienergänzenden Kinderbetreuung wurde gutgeheissen sowie Tamara Moser in die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission gewählt. Sie ersetzt Sammy Scheidegger, der während 18 Jahren im Gremium mitgewirkt hatte. Neben Scheidegger verabschiedete die Gemeinde Peter Binggeli, der sich Mitte Jahr aus dem Gemeinderat zurückzieht. Sein Nachfolger Adrian Karrer wurde bereits im Februar gewählt.
Und hinterher wurde im Gemeindesaal miteinander angestossen: auf geleistete Dienste, auf einen endlich abgeschlossenen Rechtsstreit und auf 550 000 Franken Gewinn.