Die grosse Schengen-Lüge
14.05.2019 AbstimmungenBei der Schengen-Abstimmung 2001 hat der Bundesrat bekräftigt, dass ein Schengen-Beitritt keine Auswirkungen auf unser damals schon verschärftes Waffengesetz habe (Medienmitteilung EJPD vom 21. September 2001). Diese Bestätigung hatte auch mitgeholfen, dass die Schengen-Vorlage ...
Bei der Schengen-Abstimmung 2001 hat der Bundesrat bekräftigt, dass ein Schengen-Beitritt keine Auswirkungen auf unser damals schon verschärftes Waffengesetz habe (Medienmitteilung EJPD vom 21. September 2001). Diese Bestätigung hatte auch mitgeholfen, dass die Schengen-Vorlage damals angenommen wurde. Auf Empfehlung von Bundesrat und Parlament wurde bei der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 eine weitere Verschärfung des bestehenden Waffengesetzes abgelehnt. Frau Sommaruga hatte damals bestätigt, dass das bestehende Waffengesetz für die Sicherheit der Bevölkerung genüge und mit dem Schengen-Abkommen auch in Zukunft vereinbar sei.
Wir sind nun seit bald 20 Jahren im Schengen-Verbund, ohne nennenswerte Vorkommnisse. Und nun plötzlich soll die schweizerische Tradition mit einem bestehenden griffigen Gesetz auf Geheiss von Brüssel mit dem Vorwand von Terrorismus nichtig sein. Wie ist das zu verstehen? Wir sind nicht Mitglied der EU! Unsere eigenen, EU-freundlichen Mitbürger drohen damit, dass die Schweiz bei einer Ablehnung des neuen Gesetzes am 19. Mai aus dem Schengenraum ausgestossen würde, dass dadurch riesige Kosten für Handel und Touristik entstünden und die Polizei nicht mehr auf das Schengen-Datenbanksystem zugreifen könne. Das ist doch eine Nebelpetarde übelster Art! Sicher sind wir auf Schengen angewiesen, jedoch die anderen Mitglieder genauso auf uns, und da ist ein Rausschmiss reine Angstmache, nicht nachvollziehbar und unwahrscheinlich.
Es gibt noch weitere Pferdefüsse im neuen Gesetz, wie zum Beispiel der Bedürfnisnachweis, das Recht auf den Besitz von handelsüblichen Waffen oder die Einführung der Nachregistrierung. Was macht ein Jäger, wenn er ein paar Jahre aus irgendwelchen Gründen nicht auf die Jagd gehen kann? Muss er seine Waffen dann abgeben und nachher wieder beantragen? Die Beteuerung, Jäger seien von den neuen Bestimmungen nicht betroffen, stimmt nicht ganz, weil das neue Gesetz offenlässt, was für weitere Verschärfungen zur totalen Entwaffnung Brüssel in Zukunft noch bestimmen kann. Die geplanten Verschärfungen sind in Artikel 17 des Gesetzes geregelt. Mit dem neuen Waffengesetz würden einmal mehr die unbescholtenen, rechtschaffenen Waffenbesitzer für nichts bestraft, denn die «bösen Buben» und die Terroristen werden ihre Waffen weiterhin über andere Kanäle beschaffen.
Warum soll die Schweiz auch hier wieder nachgeben? Ich werde am 19. Mai 2019 ein überzeugtes Nein in die Urne legen.
Max Kern, Sissach