Der Baselbieter Landrat will Fusionen von Kirchgemeinden erleichtern. Er hat am Donnerstag eine Motion aus EVP-Kreisen stillschweigend der Regierung überwiesen. Gemäss kantonalem Kirchengesetz müssen in den Verfassungen der Landeskirchen die einzelnen Kirchgemeinden bezeichnet ...
Der Baselbieter Landrat will Fusionen von Kirchgemeinden erleichtern. Er hat am Donnerstag eine Motion aus EVP-Kreisen stillschweigend der Regierung überwiesen. Gemäss kantonalem Kirchengesetz müssen in den Verfassungen der Landeskirchen die einzelnen Kirchgemeinden bezeichnet sein. Eine Zusammenlegung oder Trennung einzelner Kirchgemeinden kann somit nur über Verfassungsänderungen vorgenommen werden. In einigen Landeskirchen entsprechen gemäss Motion die Strukturen nicht mehr den heutigen Bedürfnissen. Der aufwendige Weg über eine Verfassungsänderung sei indes ein grosses Hindernis etwa für Verbünde und Fusionen. Die überwiesene Motion verlangt daher, den entsprechenden Paragraf im Kirchengesetz zu streichen. sda.