Warum eine Fusion?
25.10.2018 Baselbiet, Bezirk SissachSpital-Abstimmung am 10. Februar
vs. In beiden Basel wird am 10. Februar 2019 über die Fusion der Kantonsspitäler abgestimmt. Doch warum wird überhaupt eine Fusion angestrebt, nachdem Baselland eine Fusion mit Basel-Stadt so deutlich abgelehnt hat? Die «Volksstimme» ...
Spital-Abstimmung am 10. Februar
vs. In beiden Basel wird am 10. Februar 2019 über die Fusion der Kantonsspitäler abgestimmt. Doch warum wird überhaupt eine Fusion angestrebt, nachdem Baselland eine Fusion mit Basel-Stadt so deutlich abgelehnt hat? Die «Volksstimme» hat SVP-Regierungsrat Thomas Weber um eine Stellungnahme gebeten.
Spitalfusion im Februar an der Urne
Gleich mehrere umstrittene Vorlagen
Über die Staatsverträge zur Fusion der öffentlichen Spitäler beider Basel und zur gemeinsamen Planung der Gesundheitsversorgung entscheiden die Stimmberechtigten am 10. Februar 2019.
sda. Der Grosse Rat und der Landrat hatten den Staatsverträgen im September zugestimmt und diese dem obligatorischen Referendum unterstellt. Das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) sollen zum Universitätsspital Nordwest (USNW) fusioniert werden (vgl. auch Seite 9). Der zweite Staatsvertrag regelt, dass die Gesundheitsversorgung künftig gemeinsam geplant werden soll. Ziele der gemeinsamen Gesundheitsversorgung und der Spitalgruppe sind eine optimierte Gesundheitsversorgung, eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums und die langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.
Drei weitere Vorlagen
Im Kanton Baselland wird zudem über das entsprechende Spitalbeteiligungsgesetz abgestimmt. Dieses hatte im Landrat das nötige Vierfünftelmehr für Gesetzeserlasse ohne Volksabstimmung nicht erreicht. An die Urne kommt im Baselbiet am 10. Februar zudem das neue Mehrwertabgaben-Gesetz. Damit setzt der Kanton Bundesvorgaben um. Eingeführt werden soll eine Mehrwertabgabe bei Neueinzonungen. Die Abgabe soll auf 20 Prozent des Bodenmehrwerts festgelegt werden und dann eingefordert werden, wenn sie 50 000 Franken übersteigt. Vom Ertrag sollen Standortgemeinden 25 Prozent erhalten.
Zudem entscheiden die Baselbieter Stimmberechtigten über den Ausgleich von Sozialhilfekosten unter den Gemeinden. An die Urne kommen die von elf Gemeinden eingereichte Ausgleichsinitiative sowie der vom Landrat verabschiedete Gegenvorschlag. Damit soll die Belastung durch Sozialhilfekosten im Kanton neu verteilt werden.
Die Initiative schlägt einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor – die restlichen 30 Prozent gehen zulasten der Wohnsitzgemeinde. Der Gegenvorschlag will für stark belastete Gemeinden Solidaritätsbeiträge, die sich nach der Sozialhilfequote richten. Die Finanzierung erfolgt über alle Gemeinden je nach Einwohnerzahl.