Die Baselbieter Regierung wird das Urteil des Kantonsgerichts zum Energiepaket nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Der Regierungsrat habe festgestellt, dass die schriftliche Urteilsbegründung deutlich zurückhaltender ausgefallen sei als die damalige mündliche ...
Die Baselbieter Regierung wird das Urteil des Kantonsgerichts zum Energiepaket nicht ans Bundesgericht weiterziehen. Der Regierungsrat habe festgestellt, dass die schriftliche Urteilsbegründung deutlich zurückhaltender ausgefallen sei als die damalige mündliche Urteilseröffnung, so die Begründung. Das Gericht hatte in seinem Urteil vom Juli kritisiert, dass die Vergabe eines Auftrags zur Bearbeitung von Fördergesuchen im Rahmen des Baselbieter Energiepakets nicht korrekt abgelaufen sei. Die Ausschreibung sei nämlich so konstruiert worden, dass nur die IWF AG, eine Tochterfirma der Wirtschaftskammer, den Zuschlag erhalten konnte. Laut Gericht hätte aber der Preis des Angebots höher gewichtet werden sollen. In der Folge vergaben die Richter das Mandat eigenhändig an die Zürcher Firma, die gegen den Zuschlag an die IWF AG Beschwerde eingereicht hatte. vs.