Baselbieter Gemeinden sollen den Gewässerraum im Siedlungsgebiet künftig im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung selber ausscheiden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war in der ersten Lesung im Landrat gestern unbestritten. Änderungsanträge wurden keine gestellt. ...
Baselbieter Gemeinden sollen den Gewässerraum im Siedlungsgebiet künftig im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanung selber ausscheiden. Eine entsprechende Gesetzesänderung war in der ersten Lesung im Landrat gestern unbestritten. Änderungsanträge wurden keine gestellt. Einen definitiven Entscheid trifft das Parlament indes erst nach der zweiten Lesung der Änderung des kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes. Mit der geplanten Änderung würden im Planungsverfahren gemäss Landratsvorlage die Betroffenen einbezogen. Andererseits würde den Gemeinden die Planungsautonomie in ihrem Siedlungsgebiet bestmöglich gewahrt. sda.