Stiftung Kirchengut kauft Grundstück
21.09.2018 ZunzgenGemeindeversammlung folgt der Exekutive
vs. Die Gemeinde Zunzgen verkauft eine Parzelle mit 940 Quadratmetern im Gebiet Weidli an die Stiftung Kirchengut. Der Entscheid fiel an der Gemeindeversammlung einstimmig. Der Kaufpreis von 125 349 Franken (133.35 Franken pro ...
Gemeindeversammlung folgt der Exekutive
vs. Die Gemeinde Zunzgen verkauft eine Parzelle mit 940 Quadratmetern im Gebiet Weidli an die Stiftung Kirchengut. Der Entscheid fiel an der Gemeindeversammlung einstimmig. Der Kaufpreis von 125 349 Franken (133.35 Franken pro Quadratmeter) scheint tief, doch: Das Areal kann nicht überbaut werden.
An der Hardstrasse wird eine Graugusswasserleitung aus den Siebzigerjahren ersetzt. Die Stimmberechtigten haben das von Gemeindepräsident Michael Kunz vorgestellte Projekt einer Leitung mit PE-Rohren für 175 000 Franken abgesegnet.
Gemeinde verkauft Grundstück
Klares Ja zu allen Vorlagen an der «Gmäini»
Die Gemeinde Zunzgen veräussert ein Grundstück in der Grünzone im Gebiet Weidli an die Stiftung Kirchengut. Das Areal kann nicht überbaut, aber die Nutzung auf die benachbarte Parzelle, die bereits der Stiftung gehört, übertragen werden.
Otto Graf
Die Gemeinde Zunzgen verkauft im Gebiet Weidli ihre Parzelle Nr. 1367, haltend 940 Quadratmeter Land innerhalb des Baugebietsperimeters in der Grünzone, zu einem Preis von 133.35 Franken pro Quadratmeter an die Stiftung Kirchengut. Dies hat die mit 40 Stimmberechtigten eher mässig besuchte Gemeindeversammlung vorgestern einstimmig beschlossen. Was auf den ersten Blick nach einem Schnäppchenpreis aussieht, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als marktkonformer Wert, den die Vertragsparteien miteinander ausgehandelt haben. Wie Gemeindepräsident Michael Kunz aufzeigte, kann das Areal nicht überbaut werden. Zudem unterliegt es der Quartierplanpflicht.
Die Nutzung hingegen kann auf die benachbarte Parzelle übertragen werden, die vor einiger Zeit von einer Erbengemeinschaft zum selben Preis an die Stiftung Kirchengut veräussert wurde. «Die Stiftung Kirchengut ist keine Spekulantin», hob Kunz hervor. Als Eigentümerin zahlreicher Kirchen und Pfarrhäuser verfolge die Stiftung den Zweck, ihre Gebäude angemessen zu unterhalten und den evangelisch-reformierten Kirchgemeinden zur Verfügung zu stellen. Um den Unterhalt dieser Objekte finanzieren zu können, veräussere oder gebe die Stiftung Land im Baurecht ab. Auf eine Frage aus der Versammlung, ob die Gemeinde das Land im Baurecht abgeben könnte, sagte der Präsident, dies habe wenig Sinn, da sich kaum ein Baurechtsnehmer finde, der für nicht überbaubares Land einen Baurechtszins entrichte. In der Kaufsumme von 125 349 Franken inbegriffen ist ein Spickel von etwa 60 Quadratmetern der gemeindeeigenen Wegparzelle Nr. 1368.
Unbestritten waren auch alle anderen Geschäfte der Gemeindeversammlung: Die Stimmberechtigen hiessen das von Gemeinderat Christian Staudenmann vorgestellte Reglement über die Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen (EL) gut. Zunzgen folgt nun der Praxis der anderen Gemeinden, die das von den Gemeinderäten Sissach und Gelterkinden gemeinsam erarbeitete Reglement bereits beschlossen haben. Die Anwesenden segneten zudem das vom Präsidenten vorgestellte Projekt ab, die im Jahr 1972 eingebaute Graugusswasserleitung in der Hardstrasse auf einer Länge von etwa 200 Metern zu ersetzen. Die neue Leitung besteht aus PE-Rohren und ist mit 175 000 Franken veranschlagt, was einem Laufmeterpreis von 875 Franken entspricht.