Solidarische 10 Franken
28.09.2018 BaselbietSystemwechsel bei der Sozialhilfe
vs./sda. Das Problem der Sozialhilfekosten sei mit Solidaritätsbeiträgen nicht gelöst, bemängeln Kritiker der Ausgleichsinitiative und des Gegenvorschlags. Gleichwohl hat der Baselbieter Landrat gestern den Gegenvorschlag der ...
Systemwechsel bei der Sozialhilfe
vs./sda. Das Problem der Sozialhilfekosten sei mit Solidaritätsbeiträgen nicht gelöst, bemängeln Kritiker der Ausgleichsinitiative und des Gegenvorschlags. Gleichwohl hat der Baselbieter Landrat gestern den Gegenvorschlag der vorberatenden Kommission verabschiedet. Dieser sieht wie die Initiative vor, dass die Sozialhilfekosten künftig solidarischer zwischen den Gemeinden verteilt werden. Stark belastete Ortschaften würden einen Beitrag aus einem Topf erhalten, der mit 10 Franken pro Einwohner und Jahr gespiesen wird. Einen Antrag, diesen Betrag um die Hälfte zu reduzieren, lehnte das Parlament ab. Wie bisher sollen zudem Härtebeiträge ausgerichtet werden. Dies kostet nach einer Anschubfinanzierung maximal 2.50 Franken pro Einwohner und Jahr.
Landrat für mehr Solidarität
Sozialhilfe: Gegenvorschlag zur Ausgleichsinitiative verabschiedet
Künftig sollen sich die Gemeinden im Baselbiet bei den Sozialhilfekosten solidarisch unterstützen. Das sieht nun auch der gestern vom Landrat beschlossene Gegenvorschlag zur Ausgleichsinitiative vor.
sda. In der Sozialhilfe sollen stark belastete Gemeinden im Baselbiet künftig Solidaritätsbeiträge erhalten. Der Landrat hat gestern den Gegenvorschlag zur Ausgleichsinitiative verabschiedet.
Die mit dem Gegenvorschlag verbundenen Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes beschloss der Landrat mit 51 zu 32 Stimmen. Dagegen stimmte grossmehrheitlich die SVP. Die FDP-Fraktion war gespalten. Gegner argumentierten etwa, dass das «Problem der Sozialhilfekosten» mit den Beiträgen nicht gelöst werde.
Mit dem Systemwechsel soll die Hilfe für Gemeinden mit hoher Sozialhilfe-Belastung früher als heute mit den Härtebeiträgen einsetzen. Solidaritätsbeiträge sollen jene Gemeinden erhalten, die eine Sozialhilfequote von über 130 Prozent des kantonalen Durchschnitts aufweisen.
Die Beitragshöhe richtet sich nach der Sozialhilfequote. Gekürzt werden sollen die Beiträge dabei jeweils um 10 Prozent pro 100 Franken Steuerkraft über dem Ausgleichsniveau. Dies soll sicherstellen, dass nur Gemeinden Solidaritätsbeiträge erhalten, die diese – mit Blick auf ihre Steuerkraft – tatsächlich benötigen.
12.50 Franken pro Einwohner
Zur Finanzierung der Solidaritätsbeiträge sollen alle Gemeinden einen jährlichen Beitrag pro Einwohner leisten. Der Landrat legte diesen bei der ersten Lesung auf 10 Franken fest. Einen Antrag eines FDP-Landrats in der zweiten Lesung, den Betrag wie ursprünglich von der Finanzkommission vorgeschlagen bei 5 Franken festzusetzen, lehnte das Parlament ab. Der Antragsteller hatte auf die Kostenfolgen für Gebergemeinden verwiesen.
Wie bisher sollen zudem Härtebeiträge ausgerichtet werden. Dazu soll der bestehende Ausgleichsfonds in einen Fonds für den Ressourcenausgleich und einen Härtefonds aufgeteilt werden. Letzterer soll zu Beginn mit 4 Millionen Franken alimentiert werden. In den Härtefonds sollen die Gemeinden anschliessend pro Jahr maximal 2.50 Franken pro Einwohner einzahlen. Den genauen Betrag soll die Regierung jährlich anhand des zu erwarteten Bedarfs festlegen. Insgesamt würde dies zu einer Belastung aller Gemeinden von maximal 12.50 Franken pro Einwohner und Jahr führen. Die von der Finanzkommission ausgearbeiteten Änderungen des Finanzausgleichsgesetzes werden der von elf Gemeinden im März 2016 eingereichten Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten gegenübergestellt. Die nicht formulierte Initiative hat eine bessere Verteilung der Kosten im Kanton zum Ziel. Regierung und Landrat lehnen die Initiative ab.
Grosse Unterschiede bei Belastung
Die Gemeinden hingegen argumentieren, dass ihre Sozialhilfekosten trotz zahlreicher Anstrengungen zur Integration von Bezügerinnen und Bezügern laufend stiegen – teils bis über das Doppelte des kantonalen Durchschnitts. Damit könnten mehrere Gemeinden ihre Budgets nicht mehr ausgeglichen gestalten.
Die Initiative schlägt einen von allen Gemeinden entsprechend ihrer Einwohnerzahl gespiesenen Pool für 70 Prozent der Sozialkosten vor. Mit den restlichen 30 Prozent zulasten der Wohnsitzgemeinden soll die kommunale Steuerung erhalten werden. Dies würde gemäss Finanzkommission zu einer Belastung aller Gemeinden von durchschnittlich rund 70 Franken pro Einwohner und Jahr führen.
Nettoaufwand: 74 Millionen
Einen ersten Gegenvorschlag hatte das Parlament im August 2017 mit Stichentscheid der Landratspräsidentin an die Finanzkommission zurückgewiesen. Der Vorschlag sah eine gesetzlich verankerte tiefere Anforderung zur Gewährung von Härtebeiträgen vor. Opponenten des Vorschlags hatten dem entgegengehalten, dass bei einer Härtefallregelung generell die Hilfe «zu spät» einsetze.
2017 betrug der Nettoaufwand für die Sozialhilfe im Kanton Basel-Landschaft rund 74 Millionen Franken. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 3 Prozent der Kantonsbevölkerung finanzielle Unterstützung der Sozialhilfe erhalten.