Baselbiet will Staatsbeiträge überprüfen
21.09.2018 Bezirk LiestalFinanzielle Steuerung soll weitergeführt werden
sda. Staatsbeiträge sollen im Baselbiet künftig systematisch überprüft werden. Die Regierung hat dazu ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge habe sich in den ...
Finanzielle Steuerung soll weitergeführt werden
sda. Staatsbeiträge sollen im Baselbiet künftig systematisch überprüft werden. Die Regierung hat dazu ein neues Gesetz in die Vernehmlassung geschickt. Die finanzielle Bedeutung der Staatsbeiträge habe sich in den vergangenen Jahrzehnten auch im Baselbiet stark erhöht, sagte Finanzdirektor Anton Lauber gestern vor den Medien in Liestal. Eine einheitliche und regelmässige Überprüfung der Subventionen existiere jedoch nicht. Das neue Staatsbeitragsgesetz (SBG) solle rechtliche Grundlagen für die Bewirtschaftung von Abgeltungen und Finanzhilfen schaffen. Bislang bestünden einzig wenige gesetzliche Regelungen im Finanzhaushaltsgesetz sowie im Verwaltungsorganisationsgesetz. Mit dem SBG werde das Konzept zur Stärkung der finanziellen Steuerung (Stäfis) weitergeführt. Dieses hatte das Baselbieter Stimmvolk 2017 angenommen.
Die Vergabe von Staatsbeiträgen soll anhand eines transparenten Systems mit einheitlichen Kriterien über alle Direktionen erfolgen. Ein entsprechendes Konzept hat die Regierung schon im Februar beschlossen. Laut Lauber sollen die Kriterien neben einer Gleichbehandlung der Antragssteller auch zu einer gewissen Entpolitisierung führen. Die Grundlagen für die politische Diskussionen im Landrat würden mit dem SBG anhand wirtschaftlicher Aspekte geschaffen. Vorgesehen sind im SBG im Weiteren einheitliche Standards für Rechte und Pflichten der Beitragsempfänger. Unter anderem hat der Kanton umfassende Einsicht in Betriebe und Institutionen und in die finanziellen Verhältnisse. Die Pflichten können gemäss Kanton für einige Empfängerinnen und Empfänger zu einem Mehraufwand führen.
610 Millionen Franken betroffen
Gesetzlich geregelt werden mit dem SBG auch die dank Betriebsbeiträgen erzielten Gewinne: Diese müssen als Rücklagen gesondert ausgewiesen werden und dürfen 20 Prozent des jährlichen Staatsbeitrags nicht übersteigen.Verträge und Verfügungen werden auf maximal vier Jahre limitiert – eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Vor einer allfälligen Erneuerung des Staatsbeitragsverhältnisses muss überprüft werden, ob dieses notwendig, wirksam, wirtschaftlich sowie tragbar und finanzierbar ist. Das neue Gesetz sei keine Sparvorlage, sagte Lauber. Es gehe um einen «sorgfältigen und professionellen Umgang mit Steuergeldern». Durch die effektivere Bewirtschaftung soll ein effektiverer Einsatz der finanziellen Ressourcen erzielt werden.
In dem von der Regierung vorgelegten Budget 2019 betrifft dies konkret 610 Millionen Franken im Transferaufwand von rund 1,6 Milliarden Franken. Es sind diejenigen Gelder, bei denen der Kanton direkt Einfluss nehmen kann.