Gericht weist Beschwerde einstimmig ab
vs. Mit fünf zu null Stimmen hat die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts die Beschwerde des Hemmiker Landwirts Alfred Suter abgewiesen. Über die Verhandlung vom Mittwoch berichteten gestern die ...
Gericht weist Beschwerde einstimmig ab
vs. Mit fünf zu null Stimmen hat die Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts die Beschwerde des Hemmiker Landwirts Alfred Suter abgewiesen. Über die Verhandlung vom Mittwoch berichteten gestern die «Basler Zeitung» (BaZ) und die «Basellandschaftliche Zeitung» (bz).
Durch das Urteil wurde der Kanton Baselland entlastet. Bauer Suter hatte dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) Verweigerung des rechtlichen Gehörs und Verletzung des Verhältnismässigkeitsgebots vorgeworfen. Schon der Regierungsrat hatte Suters Beschwerde abgelehnt, woraufhin dieser den Fall ans Kantonsgericht weiterzog.
Die Vorgeschichte lautet so: Bei zwei Stallkontrollen im März 2017 stellten die Kontrolleure schwerwiegende Mängel in Tierhaltung und Hygiene fest. Teilweise stimmte Suter den Kritikpunkten zu und machte eine schwere Grippe für die Situation verantwortlich. Das ALV setzte ein Massnahmenpapier auf, das Suter unterschrieb. Gefordert waren etwa die Behandlung kranker Tiere, saubere Liegeflächen oder die Reparatur defekter Stall-Infrastruktur. Gegen die entsprechende Verfügung Ende Mai erhob Suter allerdings Beschwerde. Seine Kritik: Das ALV sei unter anderem nicht auf seine Krankheit eingegangen.
«Der Vorwurf der Verweigerung des rechtlichen Gehörs trifft nicht zu», sagte Richter Niklaus Ruckstuhl vorgestern gemäss BaZ. Laut bz habe Ruckstuhl die Beschwerde gar als «unbegründet» eingestuft, da Suter die Mängel selber bestätigt hatte.