Sozialhilfe umgekrempelt
27.04.2018 BaselbietRiebli-Vorstoss unerwartet erfolgreich
jam. 42 gegen 41 Stimmen bei einer Enthaltung – so knapp hat der Baselbieter Landrat gestern einen Systemwechsel bei der Sozialhilfe veranlasst. Neu soll der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um 30 Prozent gekürzt ...
Riebli-Vorstoss unerwartet erfolgreich
jam. 42 gegen 41 Stimmen bei einer Enthaltung – so knapp hat der Baselbieter Landrat gestern einen Systemwechsel bei der Sozialhilfe veranlasst. Neu soll der Grundbedarf für den Lebensunterhalt um 30 Prozent gekürzt werden. Im Gegenzug wird eine Motivationszulage eingeführt. Der entsprechende Vorstoss stammt aus der Feder des Buckter SVP-Landrats Peter Riebli.
Die Regierung hat die Motion zur Ablehnung empfohlen. Auch die Ratslinke sprach sich dagegen aus. Unterstützung fand Riebli bei seiner SVP und der FDP.
Sozialhilfe: Peter Riebli setzt sich durch
Landrat heisst Systemwechsel äusserst knapp gut
Künftig soll die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt bei der Sozialhilfe um 30 Prozent gekürzt werden. Im Gegenzug erhalten engagierte Bezüger neu eine Belohnung.
Jan Amsler
Dass die Linken dagegen waren, damit durfte gerechnet werden. Als dann gestern im Landrat aber auch noch die Sprecher der CVP/BDP- und sogar der FDP-Fraktion gegen den Vorstoss von Peter Riebli plädierten, standen die Chancen für ihn schlecht. Doch der Buckter SVP-Landrat und Gemeindepräsident wusste offenbar zu überzeugen. Vielleicht hat die aktuelle Studie der Hochschule Luzern (HSLU), die Riebli für seine Argumentation herangezogen hat, den einen oder anderen Kantonsparlamentarier dazu bewogen, doch noch den grünen Knopf zu drücken. Und womöglich trug auch die Bemerkung des GLP-Vertreters Matthias Häuptli dazu bei: Nur weil der Vorstoss aus der rechten Ecke komme, solle man dessen Inhalt nicht emotional, sondern sachlich betrachten.
Jedenfalls hiess der Baselbieter Landrat gestern – mit 42 gegen 41 Stimmen und einer Enthaltung äusserst knapp – die Motion Rieblis und damit einen Systemwechsel bei der Sozialhilfe gut. Die Regierung muss nun das Sozialhilfegesetz folgendermassen anpassen: Neu soll die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt – das ist der Betrag, den die Sozialhilfebezüger für den Lebensunterhalt ausbezahlt erhalten – um 30 Prozent gekürzt werden. Im Gegenzug wird eine Motivationszulage eingeführt. Integrationswillige Sozialhilfebezüger erhalten eine Entschädigung bis maximal zum heutigen Grundbedarf. Bisher konnten Bezüger, die sich gegenüber den Behörden unkooperativ verhielten, beim Grundbedarf für den Lebensunterhalt mit einer Kürzung von bis zu 30 Prozent bestraft werden. Künftig soll es genau umgekehrt funktionieren: Jeder erhält prinzipiell weniger, kann den Betrag durch Engagement aber wieder aufstocken. Bei einer Einzelperson beträgt der Spielraum knapp 300 Franken.
Wenn sich Arbeit nicht lohnt
«Wir müssen uns bewusst sein, dass sich die Sozialhilfekosten in der Schweiz in den Jahren 2003 bis 2015 mehr als verdoppelt haben», begründete Peter Riebli sein Anliegen. Ausserdem zeige die Studie der HSLU, dass es sich in vielen Fällen nicht lohne, zu arbeiten, weil die Sozialhilfe höher ausfällt als das Einkommen aus dem ersten Arbeitsmarkt. «Das darf nicht sein», so Riebli. Die HSLU empfiehlt zur Stärkung der Erwerbsanreize deshalb, den Grundbedarf zu senken und im Gegenzug Zulagen einzuführen – was just der Motion Rieblis entspricht.
Die Gegner des Vorstosses kritisierten gestern im Landrat, dass mit dem geforderten Systemwechsel die meisten Sozialhilfebezüger – nämlich jene, die sich korrekt verhalten – wegen einiger «schwarzer Schafe» (Bianca Maag, SP) bestraft werden. Oder wie es Béatrix von Sury (CVP) formulierte: «Es ist, wie wenn man die Unschuldversmutung aufheben würde.»