Baselland entscheidet am 4. März
23.02.2018 BaselbietDemokratie-Initiativen, Fairness-Initiative und eine Verfassungsänderung gelangen an die Urne
Die Baselbieter Stimmberechtigten entscheiden am 4. März über ein Stimmrecht mit 16 Jahren und für Niedergelassene sowie Rückerstattungen von Ergänzungsleistungen an ...
Demokratie-Initiativen, Fairness-Initiative und eine Verfassungsänderung gelangen an die Urne
Die Baselbieter Stimmberechtigten entscheiden am 4. März über ein Stimmrecht mit 16 Jahren und für Niedergelassene sowie Rückerstattungen von Ergänzungsleistungen an die Gemeinden. Eine Verfassungsänderung will zudem Regierungsmitgliedern den Einsitz in der Bundesversammlung verbieten.
sda. Die beiden sogenannten «Demokratie-Initiativen» für ein kantonales und kommunales Stimm- und Wahlrecht für Niedergelassene sowie für Jugendliche ab 16 Jahren waren von Juso und vom Jungen Grünen Bündnis Nordwest eingereicht worden. Landrat und Regierung lehnen beide im März 2015 lancierten Volksbegehren ab.
Für die Initiative, die das Stimmund Wahlrecht für niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer verlangt, waren 2235 Signaturen gesammelt worden. 1900 Unterschriften waren für die Senkung des Stimmund Wahlrechts von 18 auf 16 Jahre zusammengekommen. Nötig für das Zustandekommen sind im Baselbiet 1500 Unterschriften.
Sowohl den niedergelassenen Ausländern wie auch den 16- bis 18jährigen Schweizerinnen und Schweizern soll nur das aktive Stimmrecht gewährt werden: Sie sollen also abstimmen und wählen dürfen. Das passive Wahlrecht – sich in ein Amt wählen zu lassen – soll ihnen hingegen weiterhin versagt bleiben (Interview mit Jugendrat Abeelan Rasadurai zum Thema Stimmrechtsalter in der oberen Seitenhälfte).
Ausnahme Glarus
Derzeit dürfen sich 16-Jährige nur im Kanton Glarus an politischen Abstimmungen beteiligen. In mehreren anderen Kantonen wurden ähnliche Begehren verworfen; im Kanton Neuenburg ist eine Initiative hängig. Auf nationaler Ebene lehnte der Nationalrat im vergangenen Herbst einen entsprechenden Vorstoss ab.
Ausländerinnen und Ausländer haben gemäss Übersicht des Bundes in den Kantonen Neuenburg und Jura ein passives Stimm- und Wahlrecht. Auf Gemeindeebene haben Niedergelassene ein volles Stimm- und Wahlrecht in den Kantonen Neuenburg, Waadt, Freiburg und Jura. In den Gemeinden des Kantons Genf dürfen sie abstimmen und wählen.
Appenzell Ausserrhoden und Graubünden erlauben es ihren Gemeinden, das Ausländerstimmrecht einzuführen. In Basel-Stadt wäre eine Einführung in den Gemeinden Bettingen und Riehen nach kantonalem Recht möglich.
Gemeinden verlangen Fairness
Zur Abstimmung kommt im Baselbiet im Weiteren die von 78 der 86 Gemeinden eingereichte sogenannte Fairness-Initiative: Damit verlangen die Gemeinden vom Kanton insgesamt 30 Millionen Franken Rückerstattungen von Ergänzungsleistungen.
Das Geld hatte der Kanton ab 2011 durch die Einführung der neuen Pflegefinanzierung gespart. Die Gemeinden mussten dagegen mehr Geld ausgeben. Der damalige Gesundheitsdirektor Peter Zwick versprach den Gemeinden eine indirekte Kompensation von 30 Millionen für 2011 bis 2014, die der Kanton in zwei Tranchen 2015 und 2016 auszahlen sollte.
Weil jedoch in der Zwischenzeit gähnende Leere in der Staatskasse herrschte, wollte die aktuelle Regierung die Kompensation ohne Termin vertagen. Dieses Vorhaben hatte wütende Proteste von Gemeinden ausgelöst, wo diese Einnahmen im Budget standen.
Einmalige Zahlung beschlossen
Mit der im Januar 2016 vom Parlament beschlossenen Neuaufteilung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden werden Letztere neu jährlich mit 14,3 Millionen Franken entschädigt. Für 2011 bis 2015 sprach der Landrat den Gemeinden jedoch «einmalig und abschliessend» 15 statt 30 Millionen Franken zu. In der Folge reichten 78 Gemeinden die Initiative ein.
Ferner wird im Baselbiet über eine Verfassungsänderung entschieden, mit der ein Regierungsmitglied nicht gleichzeitig der Bundesversammlung angehören darf. Bisher darf maximal ein Mitglied der Regierung aufs Mal ein solches Doppelmandat ausüben.