Nulltoleranz für sexuelle Belästigung

  05.01.2018 Baselbiet, Gesellschaft, Wirtschaft

Die Arbeitgebenden seien per Gesetz verpflichtet, sexueller Belästigung vorzubeugen. Zudem empfiehlt Wachtl, dass die Mitarbeitenden umfassend informiert werden: «Alle sollen wissen, an wen sie sich nach einem Vorfall vertrauensvoll wenden können.»

Das grosse Interview mit Jana Wachtl am Freitag in der «Volksstimme».


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