Nulltoleranz für sexuelle Belästigung
05.01.2018 Baselbiet, Gesellschaft, WirtschaftDie Arbeitgebenden seien per Gesetz verpflichtet, sexueller Belästigung vorzubeugen. Zudem empfiehlt Wachtl, dass die Mitarbeitenden umfassend informiert werden: «Alle sollen wissen, an wen sie sich nach einem Vorfall vertrauensvoll wenden können.»
Das grosse Interview mit Jana Wachtl am Freitag in der «Volksstimme».