Mehr Autonomie durch Zusammenarbeit
30.01.2018 BaselbietGemeinden und Kanton arbeiten am Verfassungsauftrag Gemeindestärkung
Wenn die Gemeinden mehr öffentliche Aufgaben übernehmen und Autonomie gewinnen sollen, sei regionale Zusammenarbeit «unumgänglich», finden Regierung und ...
Gemeinden und Kanton arbeiten am Verfassungsauftrag Gemeindestärkung
Wenn die Gemeinden mehr öffentliche Aufgaben übernehmen und Autonomie gewinnen sollen, sei regionale Zusammenarbeit «unumgänglich», finden Regierung und Gemeindeverband.
jam./sda. «Der Geist der Region lebt nach wie vor», sagte Regierungsrat Anton Lauber gestern im «Guggenheim» in Liestal. «Der regionale Blick ist unabdingbar, die regionale Struktur unumgänglich.»
Zwar hatte das Bestreben, dass die Gemeinden stärker zusammenspannen, mit der Niederlage des Gemeinderegionengesetzes im Landrat vor einem Jahr einen Dämpfer erfahren. Doch gebe es nun «eine neue Denke», wie Christine Mangold, Gemeindepräsidentin von Gelterkinden und Vorstandsmitglied des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG), Lauber bestätigte. Auch im Diegter-, dem Homburger- und dem oberen Ergolztal haben sich die Gemeinden zusammengetan, um zu prüfen, wie sie als Region stärker zusammenarbeiten könnten (die «Volksstimme» berichtete). Doch: «Es gibt auch diejenigen Gemeinden, die Autarkie und Selbstautonomie sehr schätzen», sagte Erwin Müller, Gemeindepräsident von Bubendorf und VBLG-Vizepräsident.
Hintergrund dieser Aussagen bildete eine Medienorientierung zum Thema Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Unter dem Titel «Verfassungsauftrag Gemeindestärkung» (Vags) sollen die öffentlichen Aufgaben zwischen den beiden Staatsebenen neu verteilt werden.
Sechs Vags-Projekte gestartet
Unter den am Vorhaben Beteiligten seitens VBLG und Kanton ist man sich einig: Sollen die Gemeinden zugunsten ihrer Autonomie und gemäss dem Subsidiaritätsprinzip möglichst viele Aufgaben selber übernehmen, sei eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit langfristig unumgänglich. Mehr Gemeinde-Autonomie durch Regionalkonferenzen, könnte man zusammenfassen. Erste sechs Projekte im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden sind bereits am Laufen.
Reformbedarf orten Regierung und VBLG vordringlich im Ausbau der Gemeindeautonomie und der regionalen Gemeindezusammenarbeit, jedoch nicht in der Übertragung von ganzen Aufgabenbereichen vom Kanton an die Gemeinden. 24 Sachgebiete seien dazu auf Relevanz für eine Aufgaben- und Kompetenzverschiebung untersucht worden. In erster Linie bestehe Handlungsbedarf in klassischen Gemeindeaufgaben wie Raumplanung, Altersbetreuung, Bildung, Sozialhilfe und Wasserversorgung.
Konkret soll etwa die Zuständigkeit zur Festlegung der Pflegenormkosten für die Langzeitpflege von der Regierung an die Gemeinden oder an Versorgungsregionen übertragen werden. Bei Raumplanung und Wasserversorgung geht es um Abgrenzungen, und bei der Bildung um den Berufsauftrag für Lehrpersonen und die Führungsstrukturen im Bereich der Schulen.